Preisgestaltung bei der Heizstrom-Belieferung
Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren bei Heizstrom (Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen) ein
In diesem Markt gibt es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden
(02.10.09) - Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom eingeleitet. Die Behörde untersucht die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. Die Ermittlungen betreffen ausschließlich den vom Bundeskartellamt als eigenständig angesehenen Markt für Heizstrom. Das ist Strom, der zu besonderen Tarifen ganz überwiegend nachts zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen geliefert wird. In diesem Markt gibt es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden.
Die Verfahren werden auf Basis des sog. "Vergleichsmarktkonzepts" geführt. Dabei werden die Preise bzw. Erlöse der verschiedenen Heizstromversorger verglichen. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Preiserhöhungen einzelner Versorger, sondern deren Preisniveau im Vergleich zu anderen günstigen Vergleichsunternehmen.
Auf dem Markt für Heizstrom liegt der jährliche Verbrauch durch private Endverbraucher - in Abhängigkeit von den Außentemperaturen - bei etwa 20 Mrd. kWh. Es werden ca. 4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland mit Strom beheizt, in absoluten Zahlen entspricht das ca. 2 Millionen Wohneinheiten. Die nun vom Bundeskartellamt zu untersuchenden Unternehmen beliefern ca. 1,2 Millionen Kunden. Dabei wurden auch preisgünstige Anbieter, die als Vergleichsunternehmen herangezogen werden können, von der Behörde angeschrieben. Die betroffenen Unternehmen befinden sich überwiegend im Süden und Westen Deutschlands, da hier Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen stärker verbreitet sind. Insgesamt ist das Bundeskartellamt für rund 30 von bundesweit ca. 700 Stromversorgern zuständig.
Das Bundeskartellamt weist darauf hin, dass die Verfahren nicht die Belieferung von Verbrauchern mit "normalem" Haushaltsstrom betreffen, da hier ausreichende Wechselmöglichkeiten zu anderen Anbietern bestehen, die der Kunde nutzen kann.
Mit ersten Ergebnissen kann angesichts der Komplexität der Verfahren frühestens im Frühjahr 2010 gerechnet werden. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.