Wettbewerb auf dem Heizstrommarkt
Bundeskartellamt und Entega schließen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag über Heizstrompreise 2007 bis 2009
Bundeskartellamtes: "Preishöhenverfahren führen wir als Wettbewerbsbehörde, wenn wir es mit gefangenen Kunden zu tun haben, für die keine Ausweichalternativen bestehen"
(02.12.15) - Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Entega Energie GmbH, Darmstadt, wegen der Höhe ihrer Heizstrompreise mit einem Vergleich abgeschlossen. Entega hat sich dem Bundeskartellamt gegenüber in einem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag dazu verpflichtet, ihren Heizstrom-Kunden aus den Jahren 2007 bis 2009 jeweils 155,72 Euro (inkl. USt und Zinsen) zurückzuerstatten.
Das Bundeskartellamt hatte im September 2009 gegen verschiedene Heizstrom-Versorger Preishöhenmissbrauchsverfahren eingeleitet. Mit Ausnahme des Verfahrens gegen Entega konnten alle übrigen Heizstrom-Verfahren bereits im Herbst 2010 einvernehmlich abgeschlossen werden (siehe Pressemeldung vom 29. September 2010). Gegen Entega erließ das Bundeskartellamt im März 2012 eine Rückzahlungsanordnung (siehe Pressemeldung vom 20. März 2012). Seither war die Beschwerde der Entega gegen diese Verfügung beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Sowohl der Ausgang des Gerichtsverfahrens, als auch dessen weitere Dauer waren bis auf weiteres nicht absehbar. Eine Fortführung lag nach der Überzeugung des Bundeskartellamtes deshalb nicht im Interesse der betroffenen Kunden.
Mit dem Vergleich wird auch der positiven Wettbewerbsentwicklung auf dem Heizstrommarkt in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Preishöhenverfahren führen wir als Wettbewerbsbehörde, wenn wir es mit gefangenen Kunden zu tun haben, für die keine Ausweichalternativen bestehen. Das Wechseln des Heizstrom-Anbieters ist aber heute deutlich einfacher, als noch vor fünf Jahren. Im Markt hat sich eine Menge bewegt. Das Angebot bundesweit tätiger Heizstromanbieter hat sich verbreitert und die Transparenz für die Heizstromkunden hat sich erhöht. Verbraucher können inzwischen die lokal verfügbaren Anbieter einfacher auffinden, z.B. durch Internetportale, Verbraucherzeitschriften oder Informationen von Verbraucherzentralen."
Mit dem Vergleich wird der Rechtsstreit nun beendet. Entega wird rund 50 Prozent des in der ursprünglichen Verfügung vorgesehenen Rückerstattungsvolumens an die damaligen Kunden auszahlen. Im Gegenzug hat das Bundeskartellamt die Missbrauchsverfügung vom 19.3.2012 aufgehoben. Entega wird die betroffenen Kunden bis Ende Februar schriftlich über die Auszahlungsmodalitäten informieren. Weitere Einzelheiten können dem Fallbericht des Bundeskartellamtes vom 3. November 2015 entnommen werden. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.