Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Umsetzung von Zusagen


Bundeskartellamt veröffentlicht Leitfaden "Zusagen in der Fusionskontrolle"
Der Leitfaden stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt Zusagenangebote der Unternehmen beurteilt



Das Bundeskartellamt hat einen Leitfaden über die Anforderungen und die Umsetzung von Zusagen in der Fusionskontrolle veröffentlicht. Zusagen haben sich in der Praxis als wichtiges Instrument der Fusionskontrolle erwiesen. Sie können es ermöglichen, dass ein Zusammenschluss unter Bedingungen und Auflagen freigegeben werden kann, obwohl er eigentlich die Voraussetzungen für eine Untersagung erfüllt.

Das Bundeskartellamt prüft jährlich circa 1.000 bis 1.200 Zusammenschlüsse. Davon werfen nur wenige Fusionen wettbewerbliche Probleme auf. Insbesondere auf konzentrierten Märkten können weitere Zusammenschlüsse jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf die Marktstruktur und das Wettbewerbsverhalten der Unternehmen haben und so wirksamen Wettbewerb erheblich behindern. Solche Zusammenschlussvorhaben sind vom Bundeskartellamt zu untersagen, es sei denn, die aufgeworfenen wettbewerblichen Probleme können durch geeignete Abhilfemaßnahmen beseitigt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit dem Leitfaden geben wir Unternehmen wichtige Informationen an die Hand und erhöhen die Transparenz im Hinblick auf unsere Beurteilung von Zusagenangeboten in der Fusionskontrolle. Soweit ein Zusammenschlussvorhaben wettbewerbliche Probleme aufwirft, sind Veräußerungszusagen häufig am besten geeignet, strukturelle Verschlechterungen zu verhindern. Damit die wettbewerblichen Probleme effektiv und zügig gelöst werden können, sind sie im Regelfall als aufschiebende Bedingung auszugestalten. In geeigneten Einzelfällen können auch andere Zusagen, z.B. mit Blick auf eine schnelle Marktöffnung für neue Wettbewerber, ein gangbarer Weg sein. Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Zusagenvorschläge selbst möglichst präzise einschätzen können, um Zeit und Kosten zu sparen und die von einem Zusammenschluss erhofften betriebs­wirtschaftlichen Vorteile so weit wie möglich zu realisieren."

Der Leitfaden stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt Zusagenangebote der Unternehmen beurteilt. Auf dieser Grundlage können Unternehmen und ihre Berater besser einschätzen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um ermittelte Wettbewerbsbehinderungen zu beseitigen und so eine Freigabe ihres Zusammenschlussvorhabens unter Bedingungen und Auflagen zu ermöglichen. Der Leitfaden erläutert auch die vorgesehenen Verfahrensschritte bei dem Angebot und bei der Umsetzung von Zusagen. Er setzt sich hierbei auch intensiv mit den Aufgaben von Treuhändern auseinander, die bei der Umsetzung von Zusagen häufig eine wichtige Rolle spielen.

Der Veröffentlichung des Leitfadens ging eine öffentliche Konsultation voraus. In diesem Rahmen hat das Bundeskartellamt Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden aufgenommen und der Entwurf konnte in mehreren Punkten noch verbessert werden.

Der Leitfaden Zusagen in der Fusionskontrolle steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung. Eine englische Übersetzung des Textes ist ebenfalls verfügbar. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 03.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen