Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellverfolgung bleibt Schwerpunkt der Arbeit


Tätigkeitsbericht 2015/16 und Jahresbericht 2016 des Bundeskartellamtes
In insgesamt achtzehn Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt in den beiden vergangenen Jahren rund 332 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt



Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für die Jahre 2015/2016 vorgestellt. Zeitgleich veröffentlichte die Behörde die Broschüre "Jahresbericht 2016". Andreas Mundt sagte: "Anfang Juni ist die 9. GWB-Novelle mit wichtigen Neuerungen für unsere Praxis in Kraft getreten. Die Anpassungen werden es uns erlauben, im Bereich der Internetwirtschaft noch wirkungsvoller als bislang zu agieren. Die sogenannte "Wurstlücke" wurde endlich geschlossen. Sie hat es Unternehmen in den vergangenen Jahren möglich gemacht, sich den Bußgeldern für Kartellverstöße durch interne Umstrukturierung zu entziehen. Außerdem erhält das Bundeskartellamt neue Kompetenzen im Verbraucherschutz. Ebenfalls Anfang Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt beschlossen."

Internetwirtschaft
Mit der zunehmenden Bedeutung der großen Internetplattformen gehen neue und veränderte kartellrechtliche und ökonomische Fragestellungen einher. Das Bundeskartellamt hat frühzeitig darauf reagiert und diesem Thema verstärkt Ressourcen gewidmet. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits zahlreiche "Internet-Fälle" abgeschlossen. Unter anderem hat die Behörde gegen Amazon Marketplace und bekannte Hotelbuchungsportale erwirkt, dass die sogenannten Bestpreis-Klauseln aufgegeben wurden, die die Händler bzw. Hoteliers dazu verpflichteten, an keiner anderen Stelle günstigere Angebote machen zu dürfen.

Darüber hinaus wurden wichtige Fusionskontrollverfahren von Internetplattformen u.a. bei Immobilien- und Partnervermittlungsportalen geführt. Das Bundeskartellamt ermittelt außerdem derzeit gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim und hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Behörde geht hier dem Verdacht nach, dass Facebook durch etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Andreas Mundt: "Wir haben hier zwei Kernaufgaben. Wir müssen die Märkte offenhalten, damit die Internetgiganten Newcomern nicht den Marktzutritt unmöglich machen und Wettbewerber eine Chance haben. Zum Zweiten müssen wir die Verbraucher vor Missbrauch von Marktmacht schützen."

Die 9. GWB-Novelle schafft Rechtssicherheit, indem erprobte Kriterien der Bewertung von Märkten und Marktpositionen im Internet Eingang in das Gesetz gefunden haben. Außerdem wurde eine kaufpreisbezogene Aufgreifschwelle für die Fusionsprüfung eingeführt.

Kartellverfolgung
In insgesamt achtzehn Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt in den beiden vergangenen Jahren rund 332 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt. Die Bußgelder verteilen sich auf insgesamt 69 Unternehmen und 29 Privatpersonen. Die Verfahren betrafen die verschiedensten Branchen, wie z.B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten, Hersteller von Fertiggaragen, den Sanitärgroßhandel, die Spielzeugbranche oder TV-Studios sowie vertikale Absprachen zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln.

Es wurden zahlreiche neue Kartellverfahren eingeleitet. Die Behörde hat 2016 17 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 91 Unternehmen und fünf Privatwohnungen durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2017 setzte sich dieser Trend fort mit bereits zehn Durchsuchungen bei insgesamt 36 Unternehmen.

Andreas Mundt erkärte: "Die Kartellverfolgung bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Der Gesetzgeber hat uns hier deutlich gestärkt. In den zurückliegenden Jahren schwebte über fast jedem unserer Verfahren das Damoklesschwert, dass sich die Kartellanten durch einfache Umstrukturierung ihres Unternehmens dem Bußgeld entziehen könnten. Diese Sorge ist jetzt endlich gebannt."

Verbraucherschutz
Das Bundeskartellamt kann künftig bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder rechtliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sektoruntersuchungen durchführen. Ebenso kann sich das Bundeskartellamt künftig in laufende gerichtliche Rechtsstreitigkeiten, die solche Verstöße zum Gegenstand haben, einschalten. Die neuen Befugnisse wurden in einer neu eingerichteten Abteilung gebündelt.

Andreas Mundt: "Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können. Deswegen macht es gerade dort Sinn, den etablierten, vorwiegend privatrechtlich organisierten Verbraucherschutz in Deutschland durch eine Behörde wie das Bundeskartellamt zu unterstützen."

Wettbewerbsregister
Am 2. Juni 2017 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen. Danach werden künftig in einem zentralen Bundesregister erhebliche Rechtsverstöße verschiedener Art erfasst, die zu einem mehrjährigen Ausschluss von Unternehmen bei öffentlichen Vergaben führen können. Eingetragene Unternehmen können jedoch eine vorzeitige Löschung durch Maßnahmen der Selbstreinigung erreichen. Das elektronische Register wird beim Bundeskartellamt geführt.

Den Tätigkeitsbericht 2015/2016 sowie den Jahresbericht 2016 finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 03.08.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen