Fünf Jahre Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Die MTS-K hat die Transparenz für die Verbraucher erheblich erhöht
Gerade in Zeiten hoher Preise lohnt es sich, die Preise in der Umgebung zu vergleichen und gezielt zum jeweils günstigsten Anbieter zu fahren
Seit nunmehr fünf Jahren können Verbraucher verlässliche und aktuelle Informationen über die Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen in Deutschland beziehen. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt hat am 1. Dezember 2013 ihren Regelbetrieb aufgenommen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gerade in Zeiten hoher Preise lohnt es sich, die Preise in der Umgebung zu vergleichen und gezielt zum jeweils günstigsten Anbieter zu fahren. Die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und vor allem auch zu verschiedenen Tageszeiten sind nach wie vor sehr hoch, außerdem liegen die Preise bei Autobahntankstellen meist weit über dem Durchschnitt – der Blick auf die App macht sich wirklich bezahlt."
Die MTS-K hat die Transparenz für die Verbraucher erheblich erhöht. Seit ihrer Einführung können sie sich über zahlreiche Informationsdienstleister per App oder im Internet über die aktuellen Preise für Super E5, Super E10 und Dieselkraftstoff an den Tankstellen in Deutschland informieren.
Die Mineralölgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Preisänderungen an ihren Tankstellen an die MTS-K zu melden und diese stellt sie dann zugelassenen Informationsdienstleistern zur Verfügung. Es werden die Daten von ca. 14.750 Tankstellen in Deutschland erfasst. Derzeit stellen rund 50 verschiedene Anbieter Informationsportale auf der Basis diese Daten zur Verfügung.
Andreas Mundt sagte zu der aktuellen Preisentwicklung: "Wir beobachten die Entwicklung sehr genau, und natürlich sind hohe Preise ein Ärgernis. Transportprobleme und der Raffineriebrand in Vohburg bei Ingolstadt mögen dafür mitverantwortlich gewesen sein; die Bundesregierung hat Reserven freigegeben, was nur sehr selten vorkommt. Es fällt auf, dass die Preise im Norden in den vergangenen Wochen deutlich weniger stark gestiegen sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Preise mit steigendem Pegelstand im Rhein und sinkendem Rohölpreis nach unten bewegen." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 03.12.18
Newsletterlauf: 07.01.19
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.