Erwerb verschiedener Karstadt-Häuser
Übernahme von 88 Karstadt-Warenhäusern durch die Signa Holding freigegeben
Bundeskartellamt: "Letzten Endes wird hier ein Investor durch einen anderen ausgetauscht"
(09.09.14) - Das Bundeskartellamt hat den am 15. August angemeldeten Erwerb von 88 Karstadt Warenhäusern durch die Signa Holding GmbH ohne Auflagen und Bedingungen freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Letzten Endes wird hier ein Investor durch einen anderen ausgetauscht. An der Marktstellung der einzelnen Karstadt Warenhäuser ändert sich dadurch aus wettbewerblicher Sicht nichts. Wir konnten die Prüfung des Vorhabens daher nach nur wenigen Tagen abschließen und das Vorhaben freigeben. Die Frage einer sogenannten Deutschen Warenhaus AG stellte sich in diesem Verfahren nicht."
Die Signa Holding GmbH, welche mittelbar durch den österreichischen Immobilienhändler René Benko geführt wird, hatte die Karstadt Warenhäuser von dem bisherigen Eigentümer, dem Finanzinvestor Nicolas Berggruen, übernommen. Damit sind die gesamten Karstadt-Warenhäuser wieder unter einer Holding zusammengeführt.
Signa hatte im Oktober des vergangenen Jahres die drei Karstadt Premium-Häuser in Berlin, Hamburg und München sowie die Karstadt Sportgeschäfte übernommen. Auch der Erwerb von verschiedenen Karstadt-Immobilien durch Signa war vom Bundeskartellamt geprüft und freigegeben worden. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Förderausnahme wird für die Zukunft gestrichen
In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) Zusagen angeboten, um die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen das von der DFL vorgelegte Zusagenangebot, das einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen kann. Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."
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Krankenhausstandorte sichern
Das Bundeskartellamt hat die beiden parallel angemeldeten Zusammenschlussvorhaben der Krankenhaussparte des Johanniter-Ordens zum Erwerb dreier Evangelischer Krankenhäuser in Hamm, Lippstadt und Gronau/Westfalen (Valeo-Kliniken) einerseits sowie eines katholischen Krankenhauses in Hamm (St. Marien-Hospital) andererseits freigegeben.
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Verteilung der Ausschreibungen
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Mio. Euro gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH wegen Absprachen bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten verhängt. Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines weiteren tatbeteiligten Unternehmens, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, zurück, dem in Anwendung der gesetzlichen Regelung das Bußgeld erlassen wurde.
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Abmahnung gegen Hilfsmittel-Verbände
Das Bundeskartellamt hat der Arbeitsgemeinschaft von Hilfsmittelverbänden (ARGE) seine vorläufigen Ermittlungsergebnisse im Verfahren wegen gemeinsamer Preisaufschläge zu Lasten der Krankenkassen zur Stellungnahme übersandt. Die ARGE repräsentiert einen Großteil der relevanten Leistungserbringer (insb. Sanitätshäuser) für Hilfsmittel im Bereich Reha und Pflege (Rollatoren, Sitzhilfen u.v.m.).
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Starke Marktstellung hätte sich verstärkt
Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.