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Zusammenschluss von Telefónica & E-Plus


Bundeskartellamt gibt die Übernahme von Drillisch durch United Internet frei
Drillisch erhält Zugang zu 4G (LTE) und anderen Zukunftstechnologien



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Mobilfunkanbieters Drillisch AG durch die United Internet AG freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Mobilfunkmarkt wird von den drei großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica bestimmt. Drillisch kann sich hier gemeinsam mit United Internet zu einem belebenden Element entwickeln. Der Zusammenschluss begegnet vor diesem Hintergrund keinen wettbewerblichen Bedenken."

Drillisch ist ein sogenannter virtueller Mobilfunknetzbetreiber und verfügt über kein eigenes Mobilfunknetz. Im Zuge der Freigabe des Zusammenschlusses von Telefónica und E-Plus hat sich Telefónica allerdings gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, Drillisch Zugang zu bis zu 30 Prozent der insgesamt genutzten Kapazität in den beiden zusammengeführten Mobilfunknetzen zu gewähren.

Darüber erhält Drillisch insbesondere auch Zugang zu 4G (LTE) und anderen Zukunftstechnologien. Im Zuge der Übernahme von Drillisch wird United Internet Zugang zu diesen Netzkapazitäten erhalten.

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt eine Minderheitsbeteiligung von United Internet an Drillisch geprüft und freigegeben. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 11.07.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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