Bußgeld im Druckchemikalien-Bereich
Kartellabsprache: Preiserhöhungen beim Vertrieb von Druckchemikalien
Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von insgesamt 660.000 Euro wegen Kartellvergehen
(12.10.10) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt 660.000 Euro gegen zwei Hersteller von Kartellabsprache, Bußgeld, Druckchemikalien wegen wettbewerbswidriger Absprachen verhängt.
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes waren an den Absprachen Vertreter der Unternehmen DC Druck Chemie Holding GmbH, Ammerbuch, Felix Böttcher GmbH & Co. KG, Köln und Helmut Siegel GmbH & Co. KG, Essen beteiligt.
Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, sagte: "Preiserhöhungen beim Vertrieb von Druckchemikalien wurden von den beteiligten Unternehmen über einen Zeitraum von zum Teil fast 20 Jahren miteinander abgestimmt und Kundenschutzabsprachen in verschiedenen Regionen vorgenommen."
Bei den von der Absprache betroffenen Spezialchemikalien handelt es sich um Reinigungs- und Pflegemittel (RPM) und Isopropylalkohol (IPA). Diese chemischen Produkte werden regelmäßig von Druckereien benötigt und müssen spezielle technische Anforderungen für den Betrieb, die Reinigung und die Pflege von Druckmaschinen erfüllen.
Eingeleitet wurde das Verfahren Anfang 2009 durch einen Bonusantrag der DC Druck Chemie, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes deshalb keine Geldbuße verhängt wurde. Die Unternehmen Felix Böttcher GmbH & Co. KG und Helmut Siegel GmbH & Co. KG haben sich im Verlauf des Verfahrens zu einer umfassenden Kooperation mit dem Bundeskartellamt bereit erklärt.
Dies fand bei der Bemessung der Bußgelder Berücksichtigung, ebenso wie die Tatsache, dass von den Preisabsprachen nur ein vergleichsweise geringes Umsatzvolumen betroffen war.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit den beiden betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) getroffen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.