Marktmacht von Internetplattformen
Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss zwischen CTS Eventim und FKP Scorpio frei
CTS Eventim besitzt eine sehr starke Marktstellung vor allem beim Ticketvertrieb über die eigene Plattform und den eigenen Online-Shop
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Konzert- und Festivalveranstalters FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH ("Hurricane", "Southside") durch die CTS Eventim AG & Co. KGaA freigegeben. CTS Eventim ist insbesondere bekannt durch seinen Ticket-Online-Shop "Eventim.de". Das Unternehmen bietet außerdem über eine elektronische Plattform Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals ("Rock am Ring", "Rock im Park") tätig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "CTS Eventim besitzt eine sehr starke Marktstellung vor allem beim Ticketvertrieb über die eigene Plattform und den eigenen Online-Shop. Im Zusammenhang mit der Marktmacht von Plattformen stellen sich viele kartellrechtliche Fragen neu. Wir haben in den vergangenen Monaten sehr viel Grundsatzarbeit betrieben, um die Geschäftsmodelle digitaler Plattformen zu durchdringen. Gegen CTS Eventim führen wir aktuell ein Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch im Zusammenhang mit bestimmten Geschäftspraktiken des Unternehmens. Auch im Bereich der Rock/Pop-Tourneen und der Festivals ist CTS ein starker Wettbewerber. Wir haben daher den Zusammenschluss vertieft geprüft, obwohl CTS bereits bisher an FKP Scorpio beteiligt war. Durch die Anteilserhöhung kommt es im Ergebnis aber nicht zu einer relevanten Veränderung der Marktverhältnisse."
Auf den Veranstaltermärkten wurde vor allem die Wettbewerbssituation bei Musikfestivals und Rock/Pop-Tourneekonzerten intensiv geprüft. Bei den Festivals kam es nur teilweise zu Überschneidungen der regionalen Einzugsgebiete, bei denen wirksamer Wettbewerb durch neue große Festivals wie z.B. "Lollapalooza" in Berlin oder "Rockavaria" in München festgestellt werden konnte. Bei den Tourneekonzerten ist mit dem US-Konzern Live Nation Inc. ein weiterer, großer Anbieter in den deutschen Markt eingetreten, so dass das Vorhaben auch dort nicht zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung oder erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen wird. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 18.02.17
Home & Newsletterlauf: 13.02.17
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.