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Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter


Große Online-Datingplattformen dürfen fusionieren
Behinderung des Wettbewerbs ist durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten

(13.11.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb aller Geschäftsanteile an der EliteMedianet GmbH, Hamburg, durch einen Investmentfonds der Oakley Capital Limited, London, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Betroffen ist der Markt für Online-Datingplattformen, auf dem EliteMedianet mit den Datingplattformen elitepartner.de und academicpartner.de tätig ist. Im Portfolio der Oakley Capital Limited befindet sich bereits heute die Parship GmbH mit der Plattform parship.de.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die beteiligten Partnervermittlungsportale zählen zu den größten Online-Datingplattformen in Deutschland. Dennoch haben wir das Vorhaben nach intensiver Prüfung freigegeben. Bei der Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen haben wir insbesondere auch die Ergebnisse von Nutzerbefragungen berücksichtigt. Der relevante Markt lässt sich nicht auf die großen Partnervermittlungs-Plattformen beschränken, sondern umfasst auch eine Vielzahl an weiteren Datingplattformen wie zum Beispiel www.friendscout24.de oder zahlreiche spezialisierte Anbieter, die gezielt bestimmte Nutzergruppen adressieren. Ein erheblicher Wettbewerbsdruck geht derzeit auch von erfolgreichen mobilen Anwendungen, den Dating-Apps aus."

Eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs ist durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes gibt es auf dem Markt für Online-Datingplattformen auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter. Da die Nutzer häufig parallel mehrere Datingplattformen einsetzen und bei Datingplattformen dem Neukundengeschäft eine ausgeprägte Bedeutung zukommt, ist ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichen auch die jüngsten Erfolge von mobilen Datingplattformen wie Tinder und Lovoo.

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2015 eine interne Projektgruppe ("Think Tank Internetplattformen") ins Leben gerufen, um wettbewerbsrechtliche Konzeptionen zur Internetökonomie und zu Plattformmärkten zu entwickeln. Für die Bewertung des Online-Datingmarktes konnte maßgeblich auf die Erkenntnisse des Think Tanks zurückgegriffen werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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