Sanktionen gegenüber Großunternehmen
Wurstkartell-Fall: Weitere Bußgelder in Höhe von rund 110 Mio. Euro entfallen in Folge von unternehmensinternen Umstrukturierungen
Die Einstellung der Verfahren ließ sich aufgrund der bis vor Kurzem noch geltenden gesetzlichen Lage nicht verhindern
Im Wurstkartell-Fall muss das Bundeskartellamt weitere Verfahren einstellen, da die Unternehmen eine bis vor kurzem geltende gesetzliche Regelungslücke in Anspruch nehmen konnten. Aufgrund von unternehmensinternen Umstrukturierungen mussten die Bußgeldbescheide gegen die Bell Deutschland Holding GmbH in Höhe von 99,6 Mio. Euro, gegen die Marten Vertriebs GmbH & Co. KG in Höhe von 3,2 Mio. Euro und gegen die Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG in Höhe von 6,9 Mio. Euro aufgehoben werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Einstellung der Verfahren ließ sich aufgrund der bis vor Kurzem noch geltenden gesetzlichen Lage nicht verhindern. Allein in diesem Verfahren sind damit Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 238 Mio. Euro entfallen. Mit der aktuellen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde dieses Schlupfloch jedenfalls für neue Verfahren geschlossen. Es gilt nun - wie auf europäischer Ebene - eine Unternehmensverantwortlichkeit. Damit müssen nun auch lenkende Konzernmütter für die Bußgelder mit einstehen. So können die Wirkungen von Sanktionen gegenüber Großunternehmen gesichert und Umgehungslösungen verhindert werden."
Zuvor hatte das Bundeskartellamt bereits das Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe einstellen müssen. Die gegen die Böklunder Plumrose GmbH & Co. KG, Böklund, sowie die Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Bremen, erlassenen Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Mio. Euro waren damals ebenfalls infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden.
Das Bundeskartellamt hatte am 15. Juli 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. Euro gegen 21 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 15. Juli 2014). Gegen elf Unternehmen und 15 Personen wurden die Verfahren mittlerweile durch rechtskräftige Bußgeldbescheide (in Höhe von insg. ca. 71 Millionen Euro) abgeschlossen. Gegen die darüber hinaus verhängten Bußgelder wurden Einsprüche eingelegt. Bußgeldbescheide gegen insgesamt fünf Unternehmen in einer Gesamthöhe von rund 25 Mio. Euro sind noch anhängig. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 14.07.17
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.