Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Mehr Wettbewerb im Versicherungsmarkt


Bundeskartellamt untersagt Mitversicherungsgemeinschaft für Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer
Zusammenarbeit der Versicherer verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht - Bestehen der Versicherungsstelle geht auf eine staatliche Anordnung aus den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts zurück


(15.08.07) - Das Bundeskartellamt hat vier Versicherungsunternehmen (Allianz, AXA, R + V Allgemeine Versicherung und Victoria Versicherung) untersagt, ab 2009 die Versicherungen von Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer im Rahmen der Tätigkeit der Versicherungsstelle Wiesbaden weiter gemeinsam zu betreiben.

Das Bestehen der Versicherungsstelle Wiesbaden geht auf eine staatliche Anordnung aus den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts zurück und ist bis heute durch die vier genannten privaten Versicherer beibehalten worden. Die Versicherer bieten über die Versicherungsstelle Wiesbaden die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur gemeinsam an. Der Versicherungsschutz wird infolgedessen zu einheitlichen Prämien und Bedingungen angeboten. Auch die Risikoübernahme durch die beteiligten Versicherer erfolgt entsprechend einer fest vereinbarten Quotenregel.

Aufgrund dieser Zusammenarbeit in der Versicherungsstelle Wiesbaden findet zwischen den beteiligten Versicherern kein Wettbewerb um Versicherungsprämien und –Bedingungen sowie um die Dienstleistungsqualität bei der Schadenabwicklung statt. Die Marktstärke der Versicherungsstelle zeigt sich auch daran, dass sie im Wege ihrer Tarifumstellung deutliche Prämienerhöhungen durchsetzen konnte, ohne ihre Marktsstellung ernsthaft zu gefährden. Die Zusammenarbeit der Versicherer verstößt somit gegen deutsches und europäisches Kartellrecht.

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Prüfung festgestellt, dass die beteiligten Versicherungsunternehmen die Wirtschaftsprüfer jeweils allein versichern können, die nicht zur Gruppe der sog. Big4 gehören. Die Zusammenarbeit bei den Versicherungen für die Big4 (KPMG, Ernst & Young, PWC, Deloitte & Touche) ist von der Untersagung ausgenommen.

Die Übergangsfristen in der Entscheidung stellen sicher, dass sich Versicherer und Wirtschaftprüfer auf die neuen Marktverhältnisse einstellen können und ein sachgerechter und fortwährender Versicherungsschutz bereitgestellt werden kann. Das Bundeskartellamt zielt mit dieser Entscheidung darauf ab, durch das Aufbrechen eines jahrzehntelang den Markt bestimmenden Kartells den Wettbewerb zu aktivieren und neue Marktzutritte zu ermöglichen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen