Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt für Ticketsystemdienstleistungen


Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss zwischen CTS Eventim und Four Artists
CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend




Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Mehrheit der Anteile an den Gesellschaften der Konzert- und Veranstaltungsagentur Four Artists - Four Artists Booking Agentur GmbH und Four Artists Events GmbH - durch die CTS Eventim AG & Co. KGaA untersagt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend. Veranstalter von Konzerten oder Tourneen sind auf CTS ebenso angewiesen wie Vorverkaufsstellen, die Tickets vertreiben wollen. Zudem besitzt CTS Eventim eine sehr starke Marktstellung beim Ticketvertrieb über den eigenen Online-Shop und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Veranstalter in seine Konzernstruktur integriert. Durch den Erwerb von Four Artists würde das Unternehmen Kontrolle über weitere, relevante Ticketkontingente erhalten und seine Marktposition weiter ausbauen."

CTS Eventim ist insbesondere durch seinen Ticket-Online-Shop "Eventim.de" bekannt. Das Unternehmen bietet außerdem Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals tätig.

Zu den von Four Artists vertretenen Künstlern, für die das Unternehmen Konzerte organisiert und vermarktet, zählen ca. 300 nationale und internationale Künstler, u.a. Die Fantastischen Vier, Clueso, Marteria, David Guetta, Rea Garvey und Andreas Bourani.

Das Bundeskartellamt führt derzeit auch ein Verfahren gegen CTS Eventim wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch den Abschluss von Exklusivverträgen mit Veranstaltern und Vorverkaufs(VVK)-Stellen. Eine Entscheidung in diesem Verfahren wird zeitnah erfolgen.

Bei einem Ticketsystem handelt es sich um eine Plattform. Auf der einen Seite ermöglicht ein Ticketsystem Veranstaltern den Vertrieb von Tickets über verschiedene VVK-Stellen und Online-Shops. Auf der anderen Seite können VVK-Stellen über die Plattform Tickets von verschiedenen Veranstaltungen buchen. Darüber hinaus betreiben die Anbieter der Ticketsysteme auch eigene VVK-Stellen, vor allem eigene Online-Shops. Aufgrund der deutlich größeren Reichweite der Ticketsysteme gegenüber anderen Vertriebsarten ist der Vertrieb über ein Ticketsystem für viele Veranstalter unverzichtbar. Ebenso sind VVK-Stellen darauf angewiesen, Ticketsysteme zu nutzen, um Zugang zu einer Vielzahl von Veranstaltungen zu erhalten.

Über das CTS Eventim System werden 60 - 70 Prozent aller Tickets vertrieben, die in Deutschland über Ticketsysteme verkauft werden. Die übrigen Anbieter sind deutlich kleiner, größtenteils nur regional präsent und zum Teil auf Kooperationen mit CTS angewiesen.

Die Marktposition von CTS Eventim wird zusätzlich verstärkt durch den konzerneigenen Online-Shop eventim.de, über den das Unternehmen einen ganz wesentlichen Teil der Tickets selbst verkauft. Außerdem hat CTS Eventim durch zahlreiche konzerneigene Veranstalter und Exklusivverträge einen gewichtigen Anteil des Gesamtmarktvolumens an das eigene System gebunden.

Für die Marktbeherrschung sprechen insbesondere auch indirekte Netzwerkeffekte, die bei der Plattform von CTS Eventim zwischen den angeschlossenen Veranstaltern auf der einen und den VVK-Stellen und Endkunden auf der anderen Seite zur Wirkung kommen, sowie ein Vorsprung des Unternehmens im Vergleich zu Wettbewerbern beim Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten.

Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes würde der Erwerb von Four Artists zu einer Verstärkung der bereits bestehenden marktbeherrschenden Stellung von CTS auf dem zweiseitigen Markt für Ticketsystemdienstleistungen gegenüber Veranstaltern und VVK-Stellen führen und damit zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten. Mit Four Artists würde CTS Eventim einen bedeutenden Veranstalter in seinen Konzern integrieren und damit zusätzliche Ticketkontingente in einer Größenordnung von 500.000 – 1 Mio. Tickets pro Jahr an das eigene System binden. Die Expansionsmöglichkeiten von konkurrierenden Ticketsystemanbietern würden dadurch geschwächt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 08.12.17
Home & Newsletterlauf: 17.01.18




Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen