Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben


Bundeskartellamt gibt Erwerb von Glasrecycling-Unternehmen durch den Rethmann-Konzern frei
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rethmann-Gruppe freigegeben, die G.R.I.-Glasrecycling NV, Lummen, Belgien, und die VSB Holding NV, Lummen, Belgien, von der belgischen Familie Vanswartenbrouck zu erwerben. In Deutschland sind die erworbenen Gesellschaften in der Aufbereitung von Altglas tätig. Sie betreiben insbesondere eine Glasaufbereitungsanlage in Dormagen in Nordrhein-Westfalen. Die zum Rethmann-Konzern gehörende Rhenus-Gruppe verfügt mit fünf eigenen und drei von Gemeinschaftsunternehmen betriebenen Anlagen schon bislang über die meisten Glasaufbereitungsanlagen und die größten Aufbereitungskapazitäten in Deutschland.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In der betroffenen Region kommen die Unternehmen zusammen auf sehr hohe Marktanteile. Sie haben einen großen Vorsprung vor den wenigen mittelständischen Wettbewerbern. Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei dem Marktgebiet um einen sogenannten Bagatellmarkt handelte."

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten. Bei Hohlglas handelt es sich um Flaschen und andere Behälter, bei Flachglas um Glasscheiben. Das Bundeskartellamt hat insbesondere den Bereich der Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben intensiv untersucht. Es zeigte sich, dass der räumlich relevante Markt um die Anlage in Dormagen im Wesentlichen Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie grenznahe Gebiete in Belgien und den Niederlanden umfasst, von wo in beträchtlichem Umfang Rohscherben zur Aufbereitung nach Deutschland importiert werden. Auf diesem Markt erreichen die Zusammenschlussbeteiligten Marktanteile, die weit über der gesetzlichen Schwelle von 40 Prozent liegen, ab der eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird.

Die Ermittlungen zeigten jedoch, dass auf dem inländischen Teil des Marktes im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Mio. Euro umgesetzt wurden, sodass es sich um einen sogenannten Bagatellmarkt handelt und keine Untersagung wegen wettbewerblicher Probleme auf diesem Markt ausgesprochen werden konnte.

Auf den übrigen betroffenen Märkten lagen die Untersagungsvoraussetzungen im Ergebnis nicht vor. Das gilt ebenfalls für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben an Glasproduzenten, die das aufbereitete Material als Rohstoff einsetzen. In diesem Bereich war insbesondere zu berücksichtigen, dass es mit dem Unternehmen Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH als größten Anbieter in Deutschland einen starken Wettbewerber gibt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir beobachten seit einiger Zeit eine wachsende Konzentration auf den verschiedensten Entsorgungsmärkten. In unserer aktuell laufenden Sektoruntersuchung werden wir uns insbesondere den Bereich der Erfassung von Haushaltsabfällen anschauen, um dort mögliche Problemfelder zu identifizieren und um zu analysieren, wie die wettbewerbliche Situation verbessert werden kann." (Bundeskartellamt: ra)




eingetragen: 21.08.17
Home & Newsletterlauf: 18.09.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen