Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben


Bundeskartellamt gibt Erwerb von Glasrecycling-Unternehmen durch den Rethmann-Konzern frei
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rethmann-Gruppe freigegeben, die G.R.I.-Glasrecycling NV, Lummen, Belgien, und die VSB Holding NV, Lummen, Belgien, von der belgischen Familie Vanswartenbrouck zu erwerben. In Deutschland sind die erworbenen Gesellschaften in der Aufbereitung von Altglas tätig. Sie betreiben insbesondere eine Glasaufbereitungsanlage in Dormagen in Nordrhein-Westfalen. Die zum Rethmann-Konzern gehörende Rhenus-Gruppe verfügt mit fünf eigenen und drei von Gemeinschaftsunternehmen betriebenen Anlagen schon bislang über die meisten Glasaufbereitungsanlagen und die größten Aufbereitungskapazitäten in Deutschland.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In der betroffenen Region kommen die Unternehmen zusammen auf sehr hohe Marktanteile. Sie haben einen großen Vorsprung vor den wenigen mittelständischen Wettbewerbern. Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei dem Marktgebiet um einen sogenannten Bagatellmarkt handelte."

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten. Bei Hohlglas handelt es sich um Flaschen und andere Behälter, bei Flachglas um Glasscheiben. Das Bundeskartellamt hat insbesondere den Bereich der Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben intensiv untersucht. Es zeigte sich, dass der räumlich relevante Markt um die Anlage in Dormagen im Wesentlichen Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie grenznahe Gebiete in Belgien und den Niederlanden umfasst, von wo in beträchtlichem Umfang Rohscherben zur Aufbereitung nach Deutschland importiert werden. Auf diesem Markt erreichen die Zusammenschlussbeteiligten Marktanteile, die weit über der gesetzlichen Schwelle von 40 Prozent liegen, ab der eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird.

Die Ermittlungen zeigten jedoch, dass auf dem inländischen Teil des Marktes im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Mio. Euro umgesetzt wurden, sodass es sich um einen sogenannten Bagatellmarkt handelt und keine Untersagung wegen wettbewerblicher Probleme auf diesem Markt ausgesprochen werden konnte.

Auf den übrigen betroffenen Märkten lagen die Untersagungsvoraussetzungen im Ergebnis nicht vor. Das gilt ebenfalls für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben an Glasproduzenten, die das aufbereitete Material als Rohstoff einsetzen. In diesem Bereich war insbesondere zu berücksichtigen, dass es mit dem Unternehmen Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH als größten Anbieter in Deutschland einen starken Wettbewerber gibt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir beobachten seit einiger Zeit eine wachsende Konzentration auf den verschiedensten Entsorgungsmärkten. In unserer aktuell laufenden Sektoruntersuchung werden wir uns insbesondere den Bereich der Erfassung von Haushaltsabfällen anschauen, um dort mögliche Problemfelder zu identifizieren und um zu analysieren, wie die wettbewerbliche Situation verbessert werden kann." (Bundeskartellamt: ra)




eingetragen: 21.08.17
Home & Newsletterlauf: 18.09.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen