Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Marktstellung deutlich verstärkt


Bundeskartellamt gibt Fusion von Titandioxid-Rohstoffunternehmen frei
Die Übernahme musste beim Bundeskartellamt angemeldet werden, da die Unternehmen die Rohstoffe auch an namhafte Pigmenthersteller mit Standorten in Deutschland absetzen



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Sierra Rutile Limited durch die Iluka Resources Limited freigegeben. Die beiden Rohstoffunternehmen sind in Australien und Sierra Leone im Tagebau tätig und erzielen mit dem weltweiten Absatz der von ihnen geförderten Rohstoffe gemeinsame Umsätze im dreistelligen Millionenbereich. Unter anderem werden von den Unternehmen die Minerale Ilmenit und Rutil gewonnen. Diese enthalten das in der Natur nicht in reiner Form vorkommende Titandioxid, aus dem insbesondere Pigmente für Farben und Lacke sowie weitere industrielle Anwendungen hergestellt werden. Die Übernahme musste beim Bundeskartellamt angemeldet werden, da die Unternehmen die Rohstoffe auch an namhafte Pigmenthersteller mit Standorten in Deutschland absetzen und damit hierzulande bedeutsame Umsätze erzielen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die Übernahme wird die Marktstellung von Iluka im Bereich des natürlichen Rutils deutlich verstärkt. Daher haben wir das Vorhaben vertieft geprüft und uns dabei insbesondere angesehen, inwieweit die Abnehmer statt natürliches Rutil auch andere Titandioxid-Rohstoffe für ihre Weiterverarbeitungszwecke nutzen können. Insbesondere da wir eine hohe Austauschbarkeit zwischen diesen Rohstoffen festgestellt haben, erwarten wir, dass es auch nach dem Zusammenschluss einem hinreichend starken Wettbewerbsdruck geben wird."

Die Ermittlungen haben ergeben, dass natürliches Rutil von den Abnehmern vergleichsweise leicht durch diverse Veredelungsprodukte auf der Basis des Minerals Ilmenit wie synthetisches Rutil, Titan-Schlacke sowie aufbereiteter Titan-Schlacke ersetzt werden können.

Es gibt mehrere bedeutsame Hersteller dieser Veredelungsprodukte, darunter etwa der australische Bergbau-Konzern Rio Tinto. Die Pigmenthersteller, die teilweise auch selbst auf der Stufe der Rohstoffgewinnung tätig sind, verfügen ferner auch aufgrund der im Markt derzeit vorherrschenden Überkapazitäten und der Existenz zusätzlicher Rohstoffvorkommen auch zukünftig über ausreichende Bezugsalternativen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 20.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Förderausnahme wird für die Zukunft gestrichen

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) Zusagen angeboten, um die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen das von der DFL vorgelegte Zusagenangebot, das einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen kann. Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."

  • Krankenhausstandorte sichern

    Das Bundeskartellamt hat die beiden parallel angemeldeten Zusammenschlussvorhaben der Krankenhaussparte des Johanniter-Ordens zum Erwerb dreier Evangelischer Krankenhäuser in Hamm, Lippstadt und Gronau/Westfalen (Valeo-Kliniken) einerseits sowie eines katholischen Krankenhauses in Hamm (St. Marien-Hospital) andererseits freigegeben.

  • Verteilung der Ausschreibungen

    Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Mio. Euro gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH wegen Absprachen bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten verhängt. Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines weiteren tatbeteiligten Unternehmens, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, zurück, dem in Anwendung der gesetzlichen Regelung das Bußgeld erlassen wurde.

  • Abmahnung gegen Hilfsmittel-Verbände

    Das Bundeskartellamt hat der Arbeitsgemeinschaft von Hilfsmittelverbänden (ARGE) seine vorläufigen Ermittlungsergebnisse im Verfahren wegen gemeinsamer Preisaufschläge zu Lasten der Krankenkassen zur Stellungnahme übersandt. Die ARGE repräsentiert einen Großteil der relevanten Leistungserbringer (insb. Sanitätshäuser) für Hilfsmittel im Bereich Reha und Pflege (Rollatoren, Sitzhilfen u.v.m.).

  • Starke Marktstellung hätte sich verstärkt

    Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen