Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Tondachziegelbranche: 165 Mio. Euro Geldbuße


Bundeskartellamt verhängt Millionen-Bußgelder gegen Hersteller von Tondachziegeln wegen wettbewerbsbeschränkenden Preisabsprachen
Die Geldbußen gegen die konzerngebundenen Unternehmen liegen im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich


Dr. Bernhard Heitzer:
Dr. Bernhard Heitzer: "Hohe Bußgelder sollen ein bewusstes Signal setzen", Bild: Bundeskartellamt

(23.12.08) - Das Bundeskartellamt hat gegen sechs Unternehmen der Tondachziegelbranche und acht Personen wegen der Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Tondachziegeln Geldbußen in Höhe von insgesamt 165 Mio. Euro verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Creaton AG und die Pfleiderer Dachziegel GmbH, die zum belgischen Etex-Konzern gehören, um die Koramic Dachprodukte GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft des österreichischen Wienerberger-Konzerns, um die Monier GmbH, die vormals zum Lafarge-Konzern gehörte, die Erlus AG und die Gebr. Laumans GmbH & Co. KG. Die Geldbußen gegen die konzerngebundenen Unternehmen liegen im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich.

Im Juli 2006 hatte fast die gesamte Branche bei einem Verbandstreffen vereinbart, die Preise um vier bis sechs Prozent durch die Erhebung eines sogenannten "Energiekostenzuschlages" im laufenden Jahr zu erhöhen. Zuvor hatten sich bereits im Frühjahr Etex, Koramic, Lafarge und Erlus in einem speziellen Segment der Tondachziegel über eine massive Preiserhöhung verständigt. Die Absprache vom Juli betraf die gesamte Produktpalette der Tondachziegelbranche. Bei dem gesamten Dachpfannenmarkt handelt es sich um einen bedeutenden Bereich der Bauwirtschaft mit einem Marktvolumen in Höhe von über 1 Mrd. Euro im Jahr 2006.

In den Verfahren kommen die im Zusammenhang mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens im Jahr 2005 erlassenen Bußgeldleitlinien des Amtes zur Anwendung. So wurden die Bußgelder gegen vier Unternehmen, die in Konzerne mit Jahresumsätzen von jeweils über 2 Mrd. Euro eingebunden sind, deutlich angehoben, um die Abschreckungswirkung zu unterstreichen. Die übrigen Tondachziegelhersteller sind dagegen mittelständische Unternehmen, die überwiegend nur Einprodukthersteller sind. Darüber hinaus wurde die Rolle des konzerngebundenen Kartellinitiators verschärfend berücksichtigt.

Das Amt hatte nach der Durchsuchung der Unternehmen im Dezember 2006, bei der umfangreiches Material sichergestellt wurde, von zwei Unternehmen Bonusanträge entgegengenommen. Die Kooperation beider Unternehmen wurde entsprechend der Bonusregelung des Amtes bußgeldmindernd berücksichtigt. Auch von weiteren Unternehmen wurden die Vorwürfe eingeräumt. Diese Unternehmen haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren. Die Verfahren gegen zwei weitere mittelständische Unternehmen, die die Vorwürfe ebenfalls eingeräumt haben, stehen kurz vor dem Abschluss.

Ein weiteres Bußgeldverfahren in dieser Branche steht ebenfalls kurz vor dem Abschluss: es richtet sich gegen eine Konzernobergesellschaft, dessen Vorstand über die Absprache der Erhebung eines Energiekostenzuschlags informiert war.

Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Die zum Teil hohen Bußgelder sollen ein bewusstes Signal setzen. Leider hat die Baustoffindustrie, die in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit unerlaubten Kartellabsprachen aufgefallen ist, offenbar nichts dazugelernt. Die aufgedeckten Preisabsprachen schadeten unmittelbar auch dem privaten Häuslebauer, der zum Jahreswechsel 2006 den Wegfall der Eigenheimzulage und 2007 die Erhöhung der Mehrwertsteuer hinnehmen musste."

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen und Personen können gegen die Bußgeldbescheide Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen