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Zukunftsmarkt des autonomen Fahrens


Bundeskartellamt: Einstieg von Intel und NavInfo bei Kartendienst Here freigegeben
Mit Intel beteiligen die Automobilhersteller einen Anbieter, der wesentliche Beiträge zur Entwicklung der für das autonome Fahren notwendigen Technologien leisten soll



Das Bundeskartellamt hat den parallelen Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an Here durch Intel sowie durch ein Konsortium bestehend aus den chinesischen Unternehmen NavInfo und Tencent und dem Staatsfonds GIC (Singapur) innerhalb der Monatsfrist freigegeben. Here erstellt digitale Kartendatenbanken, die bislang vor allem für klassische Navigationsanwendungen genutzt werden. Im Jahr 2015 erwarb ein Konsortium deutscher Automobilhersteller (BMW, Daimler, Audi) Here von Nokia. Here und die Automobilhersteller wollen gemeinsam Kartendatenbanken für den Zukunftsmarkt des autonomen Fahrens entwickeln.

Mit Intel beteiligen die Automobilhersteller einen Anbieter, der wesentliche Beiträge zur Entwicklung der für das autonome Fahren notwendigen Technologien leisten soll. NavInfo erstellt digitale Kartendatenbanken für China. Tencent ist ein chinesischer Internetanbieter. Die von Here angebotenen Kartendatenbanken decken China bislang nicht ab. Mit der Beteiligung von NavInfo erhält Here jetzt einen Zugang zum chinesischen Markt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb wird das Vorhaben nicht haben. Insbesondere ist nicht zu erwarten, dass andere Automobilhersteller von Technologien abgeschottet werden, die für das Thema autonomes Fahren wesentlich sind. Wegen der unterschiedlichen geografischen Abdeckung überschneiden sich auch die Tätigkeit von Here und NavInfo nicht. Das Bundeskartellamt konnte deshalb beide Vorhaben freigeben." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 28.02.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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