Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Defizite bei Online-Vergleichsportalen


2018 hat das Bundeskartellamt rund 376 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 22 Unternehmen bzw. Verbände und 20 natürliche Personen verhängt
Das Bundeskartellamt hat rund 1.300 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden 13 Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft



Das Bundeskartellamt hat im Jahre 2018 rund 376 Mio. Euro Bußgeld wegen Kartellabsprachen verhängt, rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft, über 110 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen entschieden und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt. Das Amt hat zudem mit seinen neuen Kompetenzen im Verbraucherschutz u.a. Defizite bei Online-Vergleichsportalen aufgedeckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt hat 2018 seinen 60. Geburtstag gefeiert. Die Gedanken, die Ludwig Erhard 1958 zur Einführung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und zur Schaffung des Bundeskartellamtes bewogen haben, sind heute aktueller denn je. Nicht der Staat oder Kartelle sollen entscheiden, wer sich am Markt durchsetzt, sondern ausschließlich der Verbraucher. Erhard bezeichnete das GWB als "Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft".

Kartellverfolgung
2018 hat das Bundeskartellamt rund 376 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 22 Unternehmen bzw. Verbände und 20 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie Edelstahl-Hersteller, Kartoffelproduzenten, Zeitungsverlage und die Walzasphaltproduktion. Die Behörde haben 21 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Sieben Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 51 Unternehmen wurden 2018 durchgeführt.

Andreas Mundt: "Die Höhe der Bußgelder und die Anzahl der Kartellverfahren schwankt Jahr für Jahr. Die Steigerung in diesem Jahr ist aber vor allem darauf zurückzuführen, dass Mitte 2017 die sogenannte Wurstlücke geschlossen wurde. Davor konnten sich Unternehmen durch geschickte Umstrukturierung der Haftung für ihre Kartellverstöße entziehen. Nach der Gesetzesänderung haben wir neue wichtige Verfahren aufgenommen und zum Teil auch bereits abgeschlossen."

Fusionskontrolle
Das Bundeskartellamt hat rund 1.300 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden 13 Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. In drei Hauptprüfverfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben zurückgezogen. Ein Fall wurden nur unter Auflagen freigegeben, drei Fälle ohne Auflagen. In sechs Fällen läuft das Verfahren noch.

Andreas Mundt erklärte: "Wir führen unsere Verfahren auch im Sinne der Unternehmen möglichst effizient und unbürokratisch. Gerade in eher kritischen Fällen kommen Unternehmen oftmals bereits im Vorfeld auf uns zu. Manche Vorhaben kommen dann gar nicht mehr zur Anmeldung. Im umfangreichen Fall Karstadt/Kaufhof konnten wir aufgrund der Vorsondierung bereits am Tag der Anmeldung Auskunftsbeschlüsse an rund 100 Unternehmen versenden. Letztlich konnte die Fusion so sehr zügig und gleichzeitig sehr gründlich geprüft werden."

Internetwirtschaft
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamtes bleibt weiterhin die Digitalwirtschaft. Das Bundeskartellamt hat 2018 ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern zu überprüfen, eine Sektoruntersuchung im Bereich Online-Werbung eingeleitet und zusammen mit der französischen Wettbewerbsbehörde ein gemeinsames Projekt zu Algorithmen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb gestartet. Ein Verfahren gegen Facebook zu der Frage, ob sich das Unternehmen beim Sammeln und Verwerten von Nutzerdaten missbräuchlich verhält, steht kurz vor dem Abschluss.

Andreas Mundt sagte: "Das Internet bietet sehr große Chancen für mehr Wettbewerb zugunsten der Verbraucher. Wir sehen jedoch auch vielschichtige neue Probleme. Dies kann Kunden treffen, die den Nutzungsbedingungen der großen Player im Internet ohne Alternativen oftmals bedingungslos zustimmen müssen, ebenso wie Händler und Hersteller, die auf die Reichweite von mächtigen Plattformen angewiesen sind. Wir müssen darauf achten, dass die Macht einzelner Wirtschaftsakteure begrenzt bleibt oder zumindest nicht zulasten von Kunden und anderen Unternehmen ausgenutzt wird."

Verbraucherschutz
Das Bundeskartellamt hat Mitte 2017 neue Kompetenzen im Bereich Verbraucherschutz erhalten. Im Dezember 2018 hat das Bundeskartellamt erste Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung Vergleichsportale vorgestellt. Viele Portale liefern seriöse Informationen, doch die Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Für die Verbraucher ist oft unklar, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen.

Andreas Mundt erklärte: "Gerade in der Internetwirtschaft kann es zu Verstößen gegen Verbraucherrechte kommen, die in der Summe sehr schädlich sind und gleichzeitig eine große Zahl von Verbrauchern betreffen. Der im Verbraucherschutz übliche Rechtsschutz des Einzelnen über die Zivilgerichte stößt hier an seine Grenzen. Ich hielte es für sinnvoll, dass wir in diesem Bereich Missstände nicht nur aufzeigen, sondern auch behördlicherseits abstellen könnten." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 30.01.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen