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Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht


Bundeskartellamt veröffentlicht Unterrichtsmaterialien zum Thema "Wettbewerb"
Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln

(31.07.15) - Das Bundeskartellamt hat eine Unterrichtsmappe zum Thema "Wettbewerbsaufsicht in Deutschland" veröffentlicht. Zusammen mit einer umfangreichen Link-Sammlung zu anschaulichen Video- und Audio-Beiträgen richtet sie sich an Schüler, die Interesse an dem Thema Wirtschaft und Wettbewerb haben. Lehrer können die Unterrichtsmappe nutzen, um in ihrem Wirtschafts- und Sozialkundeunterricht anschaulich und praxisorientiert zu vermitteln, welche Bedeutung dem Wettbewerb in unserer Wirtschaftsordnung zukommt und welche Rahmenbedingungen der Staat setzt, um ihn zu schützen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit den Unterrichtsmaterialien und der Link-Sammlung wollen wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dem Thema Wirtschaft in der Schule ein größerer Stellenwert eingeräumt wird. In Unterrichtsbesuchen und Lehrerfortbildungen, die wir anbieten, haben wir oft feststellen können, dass sich das Thema Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln."

Die Unterrichtsmappe behandelt die folgenden Themen:

>> Wozu brauchen wir Wettbewerb?
>> Braucht freier Wettbewerb Regeln?
>> Wie verfolgt das Bundeskartellamt Kartelle?
>> Wieso kontrolliert das Bundeskartellamt Fusionen?
>> Was ist der Zweck der Missbrauchsaufsicht?
>> Schutz des Wettbewerbs in der Europäischen Union

Die Mappe wurde vom Bundeskartellamt in Zusammenarbeit mit Fachlehrern erarbeitet und besteht aus insgesamt sechs Arbeitsblättern und dazu gehörigen Aufgabenblättern. Jedes Arbeitsblatt erläutert einen eigenen Bereich und gibt einen Einblick in die Organisation und Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht anhand von Fallbeispielen aus der Praxis. Die Unterlagen enthalten vertiefende Aufgaben mit Lösungsskizzen sowie Diskussionsanregungen für das jeweilige Themengebiet. Darüber hinaus kann mit zwei Klassenraumexperimenten den Schülern vermittelt werden, wie sich Marktpreise im Wettbewerb bilden und wie die Kronzeugenregelung in der Kartellverfolgung funktioniert. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Nach wettbewerblichen Bedenken

    Ansys Inc., Canonburg (USA), hat die Anmeldung des Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung von knapp 35 Prozent an der Safe Parent Inc., Farmington Hills (USA) (bekannt unter der Marke "Humanetics"), zurückgenommen, nachdem das Bundeskartellamt den betroffenen Unternehmen seine wettbewerblichen Bedenken gegen den Anteilserwerb mitgeteilt hatte.

  • Dauerhaft eine zu hohe Marktmacht

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Uniklinik Heidelberg einen Mehrheitsanteil an der Uniklinik Mannheim zu erwerben, nach intensiver wettbewerbsrechtlicher Prüfung untersagt. Das Universitätsklinikum Mannheim ("UKMA") ist das ehemalige Städtische Klinikum Mannheim, das seit dem Jahr 2001 die Bezeichnung Universitätsklinikum führen darf. Das UKMA gehört der Stadt Mannheim, während das Universitätsklinikum Heidelberg ("UKHD"), wie die anderen drei baden-württembergischen Unikliniken in Freiburg, Tübingen und Ulm, im Eigentum des Landes steht. Die medizinische Fakultät Mannheim ist zwar bisher schon in die Universität Heidelberg eingebunden, dies berührt aber nicht die Selbständigkeit des Krankenhausbetriebes der Universitätsklinik Mannheim.

  • VW und Rivian dürfen Joint Venture gründen

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) von Volkswagen und dem US-amerikanischen Elektroautobauer Rivian sowie den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Rivian Automotive Inc. durch VW fusionskontrollrechtlich freigegeben. An dem Joint Venture sollen VW und Rivian jeweils zu 50 Prozent beteiligt sein.

  • Evidenz zu Branchen näher ausgewertet

    Die EU-Kommission hat den Bericht "Protecting competition in a changing world" vorgelegt. Der Bericht behandelt die Frage, wie sich die Wettbewerbsbedingungen in der EU in den letzten 20 bis 25 Jahren entwickelt haben.

  • Scoring beim Online-Shopping

    Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht zu seiner verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchung "Scoring beim Online-Shopping" vorgelegt. Das Bundeskartellamt kommt zu dem Ergebnis, dass Online-Händler, Zahlungsdienstleister und Auskunfteien die geltenden Vorgaben des Verbraucherrechts nicht immer einhalten.

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