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Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht


Bundeskartellamt veröffentlicht Unterrichtsmaterialien zum Thema "Wettbewerb"
Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln

(31.07.15) - Das Bundeskartellamt hat eine Unterrichtsmappe zum Thema "Wettbewerbsaufsicht in Deutschland" veröffentlicht. Zusammen mit einer umfangreichen Link-Sammlung zu anschaulichen Video- und Audio-Beiträgen richtet sie sich an Schüler, die Interesse an dem Thema Wirtschaft und Wettbewerb haben. Lehrer können die Unterrichtsmappe nutzen, um in ihrem Wirtschafts- und Sozialkundeunterricht anschaulich und praxisorientiert zu vermitteln, welche Bedeutung dem Wettbewerb in unserer Wirtschaftsordnung zukommt und welche Rahmenbedingungen der Staat setzt, um ihn zu schützen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit den Unterrichtsmaterialien und der Link-Sammlung wollen wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dem Thema Wirtschaft in der Schule ein größerer Stellenwert eingeräumt wird. In Unterrichtsbesuchen und Lehrerfortbildungen, die wir anbieten, haben wir oft feststellen können, dass sich das Thema Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln."

Die Unterrichtsmappe behandelt die folgenden Themen:

>> Wozu brauchen wir Wettbewerb?
>> Braucht freier Wettbewerb Regeln?
>> Wie verfolgt das Bundeskartellamt Kartelle?
>> Wieso kontrolliert das Bundeskartellamt Fusionen?
>> Was ist der Zweck der Missbrauchsaufsicht?
>> Schutz des Wettbewerbs in der Europäischen Union

Die Mappe wurde vom Bundeskartellamt in Zusammenarbeit mit Fachlehrern erarbeitet und besteht aus insgesamt sechs Arbeitsblättern und dazu gehörigen Aufgabenblättern. Jedes Arbeitsblatt erläutert einen eigenen Bereich und gibt einen Einblick in die Organisation und Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht anhand von Fallbeispielen aus der Praxis. Die Unterlagen enthalten vertiefende Aufgaben mit Lösungsskizzen sowie Diskussionsanregungen für das jeweilige Themengebiet. Darüber hinaus kann mit zwei Klassenraumexperimenten den Schülern vermittelt werden, wie sich Marktpreise im Wettbewerb bilden und wie die Kronzeugenregelung in der Kartellverfolgung funktioniert. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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