Kartellbehörden zeigen keine Bereitschaft zur Lockerung der Fusionskontrolle in der aktuellen Wirtschaftskrise "CMS Guide to Merger Control in Europe" neu aufgelegt: Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften
(18.06.09) - CMS Hasche Sigle, Anbieterin von Rechts- und Steuerberatung in Europa, legt jetzt die vierte Auflage des "CMS Guide to Merger Control in Europe" vor. Der Führer liefert detaillierte Informationen zu 44 europäischen Fusionskontrollordnungen (einschließlich der Fusionskontrolle nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum).
Inzwischen haben nahezu alle europäischen Länder Vorschriften zur Fusionskontrolle implementiert. Immer öfter belegen europäische Kartellbehörden Unternehmen im Falle der Nichtanmeldung von Unternehmenstransaktionen mit hohen Geldbußen. So verhängte die Europäische Kommission erst kürzlich bei einem Unternehmen, das einen Beteiligungserwerb ohne die vorherige Zustimmung durch Brüssel durchgeführt hatte, eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro.
In manchen Fällen kommt es zu Verzögerungen, weil sich die Kartellbehörden im Falle des Vollzugs eines Unternehmenszusammenschlusses ohne vorherige Freigabe nicht an Prüfungsfristen gebunden fühlen. Bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Konferenz des International Competition Network (ICN) am 3. Juni 2009 wurde deutlich, dass eine flexiblere Haltung der Kartellbehörden in der aktuellen Wirtschaftskrise nicht zu erwarten ist.
Der CMS Guide to Merger Control in Europe mit begleitender CD-ROM bündelt die Expertise und Erfahrung von über 140 Kartellrechtsspezialisten der CMS Competition Practice Group aus 21 Ländern Europas.
Dazu Harald Kahlenberg, Leiter der CMS Competition Practice Group und Partner bei CMS Hasche Sigle: "Der CMS Guide to Merger Control in Europe 2009 ist ein ausgezeichnetes Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften in sämtlichen europäischen Ländern. Wie schon in den vorherigen Ausgaben liegt der Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe auf den aus praktischer Sicht wichtigsten Themen im Bereich Fusionskontrolle. Sie ist somit optimal auf die Bedürfnisse von Unternehmensjuristen im Hinblick auf die Beratung bei Transaktionen sowie deren Strukturierung zugeschnitten." (CMS Hasche Sigle: ra)
CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief
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Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.
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