Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Fusion von Krankenhäusern


Krankenhausbetreiber in Schleswig-Holstein und in Köln nehmen Fusionsanmeldungen in zwei Fällen nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Wettbewerb ist auch im Krankenhausbereich ein wichtiges Mittel zur Qualitätssicherung



In zwei separaten Fusionskontrollverfahren im Krankenhaussektor haben die betroffenen Unternehmen ihre jeweiligen Anmeldungen nach vorläufigen Bedenken des Bundeskartellamtes im Hauptprüfverfahren zurückgenommen. In dem einen Fall hatte die Ameos Psychiatrie Holding GmbH, Kiel ("Ameos"), angemeldet, die Anteilsmehrheit an der Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Eutin ("Sana Kliniken"), zu erwerben. In dem anderen Fall hatte die in Köln ansässige Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria ("Cellitinnen Nord") einen Zusammenschluss mit der ebenfalls in Köln ansässigen Stiftung der Cellitinnen gemeinnütziger eingetragener Verein ("Cellitinnen Süd") geplant.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wettbewerb ist auch im Krankenhausbereich ein wichtiges Mittel zur Qualitätssicherung. Wenn Patienten und zuweisende Ärzte Auswahlmöglichkeiten haben, müssen sich Krankenhäuser um die Patienten bemühen und haben Anreize, in die Qualität ihrer Einrichtung zu investieren. Die allermeisten der beim Bundeskartellamt angemeldeten Fusionen zwischen Krankenhäusern konnten in den letzten Jahren freigegeben werden. Sowohl bei der nun geplanten Fusion von Krankenhäusern in Schleswig-Holstein als auch bei dem Fusionsvorhaben in Köln wären allerdings nach unserer vorläufigen Einschätzung die Ausweichmöglichkeiten vor Ort zu stark eingeschränkt worden."

Ameos hat seine Anmeldung am 18. März 2019 zurückgenommen, nachdem das Bundeskartellamt seine wettbewerblichen Bedenken zur Stellungnahme übermittelt hatte. Mit Vollzug dieses Zusammenschlusses wären letztendlich alle somatischen Allgemeinkrankenhäuser im Markt Ostholstein von der Carlyle Group, einem Private Equity Unternehmen mit Sitz in Washington, D.C. (USA), beherrscht worden. Die Erwerberin Ameos und die größte Wettbewerberin der Sana Kliniken, nämlich die Schön Klinik SE, Prien, sind Portfoliogesellschaften von zwei unterschiedlichen Investmentfonds. Beide Fonds werden von der Carlyle Group betrieben und beherrscht. Ameos, die mit Ameos durch die Carlyle Group verbundene Schön Klinik Neustadt und die Sana Kliniken wären mit einem Marktanteil in Ostholstein von über 50 Prozent der Fälle im akutstationären Bereich und einem sehr großen Vorsprung zu den anderen, außerhalb des Marktgebietes liegenden Krankenhäusern marktbeherrschend geworden.

In dem zweiten Fusionsvorhaben haben die beiden Kölner Krankenhausträger der Cellitinnen ihre Anmeldung bereits am 17. Dezember 2018 zurückgenommen. Durch den Zusammenschluss wäre der mit Abstand größte Klinikverbund im Kölner Stadtgebiet entstanden.

Intensive Ermittlungen hatten unter anderem ergeben, dass die Cellitinnen Nord in dem Marktgebiet "Köln-Nord linksrheinisch" bereits ohne den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung innehatten. Im Jahr 2017 behandelten sie in ihren vier Krankenhäusern über 50 Prozent der Patienten des Marktgebietes. Vor allem auf der linksrheinischen Seite von Köln und dort wiederum insbesondere im Norden sind die beiden Krankenhausbetreiber enge Wettbewerber. Dies bestätigte auch eine Befragung niedergelassener Ärzte in Köln und Hürth. Die Cellitinnen Nord hätten durch die Zusammenführung mit den Cellitinnen Süd ihre weit führende Stellung im Marktgebiet mit insgesamt sieben Allgemeinkrankenhäusern deutlich ausgebaut.

In beiden Fusionsvorhaben lagen der Auswertung jeweils über 14 Mio. Patienten-Falldaten zu Grunde. Nachdem das Bundeskartellamt den Beteiligten seine vorläufigen wettbewerblichen Bedenken gegen die Vorhaben in einer ausführlichen Darstellung schriftlich mitgeteilt hatte (sog. "Abmahnung"), wurde die Anmeldung zurückgenommen. Die Verfahren sind aufgrund der Rücknahme der Anmeldungen ohne eine abschließende Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Ende gegangen. Beide Zusammenschlüsse dürfen damit nicht vollzogen werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.04.19
Newsletterlauf: 16.05.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen