Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Rechtssicheres E-Mail-Marketing


optivo veröffentlicht aktualisierte Auflage des Leitfadens "Permission Marketing"
Voraussetzung für rechtssicheres E-Mail-Marketing in Deutschland ist grundsätzlich die ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers

(01.10.13) - Mehr als drei Jahre nach Erstveröffentlichung des Leitfadens informiert optivo in einer aktualisierten Auflage über ein rechtlich einwandfreies Vorgehen beim Versand von Newslettern und Kampagnenmails. Autoren der neuen Ausgabe sind der optivo-E-Mail-Marketing-Experte René Kulka sowie der Rechtsanwalt und IT-Vertragsrecht-Spezialist Karsten U. Bartels von HK2 Rechtsanwälte.

Der Mehrwert für Unternehmen: Angesichts der Vielzahl an Rechtsnormen und Gesetzesnovellen ist es für Marketer mit einem erheblichen Aufwand verbunden, stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Wer allerdings die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet, dem drohen neben empfindlichen Geldbußen auch Imageschäden und Umsatzeinbrüche. Der Leitfaden informiert über die rechtskonforme Generierung von Einwilligungen, aber auch über nationale und internationale Best Practices.

Voraussetzung für rechtssicheres E-Mail-Marketing in Deutschland ist grundsätzlich die ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers. Über die genaue Ausgestaltung eines verantwortungsvollen Permission Marketings existiert jedoch eine Vielzahl an Irrtümern und Missverständnissen. So wissen beispielsweise nur wenige, dass die Einwilligung für den Empfang von E-Mails erlischt, wenn diese länger nicht verwendet wurde. Die neue Auflage des Leitfadens informiert über die aktuellen Anforderungen an E-Mail-Werbung, aber auch, welche Möglichkeiten sich hinter dieser "Werbeeinwilligung" verbergen. Die kostenfreie Publikation enthält auch eine Checkliste - diese nennt die wichtigsten Fragen, die der Marketer vor dem Versand von Newslettern und E-Mail-Kampagnen klären sollte.

Zu den beiden Autoren
Karsten U. Bartels LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei HK2 Rechtsanwälte
Karsten U. Bartels ist unter anderem spezialisiert auf IT-Vertragsrecht, IT-Compliance, Datenschutzrecht und Informationssicherheit. Zudem ist Herr Bartels zertifizierter Datenschutz-Beauftragter (TÜV) sowie Auditor im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz.

René Kulka, email Marketing Evangelist bei optivo
René Kulka ist als Email Marketing Evangelist und Consultant bei optivo tätig. Er steuert den Wissenstransfer von optivo und informiert in dem E-Mail-Marketing-Blog regelmäßig über Trend- und Praxisthemen.
(optivo: ra)

optivo: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Schriften

  • Was versteht man unter einer Lieferkette?

    Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.

  • Praxishilfe für Mitarbeiter-Policy

    Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden - eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen - und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung.

  • Was wird aus dem Beschäftigtendatenschutz?

    Die Ampelkoalition verspricht im Koalitionsvertrag ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Das Gesetz ist aber noch nicht wirklich in Sicht. Was bisher geschah, was nötig ist und welche Probleme dabei behandelt werden müssen - das ist das Thema des aktuellen Hefts der Datenschutz-Nachrichten, der DANA 4/2022.

  • IT-Sicherheitsgesetz, Datenschutz, IT-Grundrecht

    Trend Micro stellt die Neuauflage ihres juristischen Leitfadens vor. Dieser unterstützt Unternehmen bei rechtlichen Themen, die im Kontext der IT-Sicherheit zu beachten sind. Nicht zuletzt durch die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 haben sich die Anforderungen für Organisationen in Deutschland verändert. Was IT-Verantwortliche beachten sollten, welche Herausforderungen es bei den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gibt und wie die Cloud auch in Sachen IT-Compliance sicher bleibt, sind Kernthemen der siebten Auflage.

  • Cybersicherheit im Gesundheitswesen

    Am 01.01.2022 lief für Betreiber von Krankenhäusern, Praxen und Laboren die zweite Frist für die Umsetzung der im Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG) vorgeschriebenen Maßnahmen ab. Dies sorgt für viele Fragen bei Betreiber:innen von Krankenhäusern, Arztpraxen und Laboren. Welche Vorschriften gelten für wen? Wie können sie pragmatisch umgesetzt werden? Welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Die Beratungsboutique für Cybersicherheit carmasec hat zu diesem Anlass ein Dossier mit ausführlichen Informationen zu "IT-Sicherheit für Praxen, Labore und Krankenhäuser" zusammengestellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen