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Grauer Kapitalmarkt ohne Regulierung


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Merk dringt auf rasche Regulierung des Grauen Kapitalmarktes
Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes klammert den Grauen Kapitalmarkt aus


(17.02.11) - Der Finanzausschuss des Bundestags hat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts beraten. Klar sei damit nach Ansicht von Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk, dass der Graue Kapitalmarkt vorerst weiterhin grau bleibt und einer effektiven staatlichen Kontrolle entzogen ist.

Dr. Beate Merk sagte: "Der Graue Kapitalmarkt verursacht bei Anlegern jährlich Schäden in Millionenhöhe. Solange der Vertrieb von geschlossenen Fonds nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Finanzaufsicht unterliegt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn nach wie vor zahlreiche Anleger mit unrealistischen Renditeversprechungen und zum Teil gefälschten Expertisen zu Beteiligungen an verlustreichen Unternehmungen verlockt werden."

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vom Bundestag verabschiedet wurde, klammert den Grauen Kapitalmarkt aus und konzentriert sich auf einzelne Verbesserungen im bereits regulierten Bereich der Finanzdienstleistungen.

Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin begrüßt, dass sich Bundesverbraucherschutzministerin Aigner durchsetzen konnte und Anlageberater künftig verpflichtet werden, dem Kunden ein Produktinformationsblatt auszuhändigen. Auch schaffe das Gesetz den rechtlichen Rahmen für Qualifikationsanforderungen, die Anlageberater erfüllen müssen.

Verbesserungen erwartet sich Merk außerdem dadurch, dass künftig auch Vertriebsbeauftragte, die für Beratungsziele und Verkaufsvorgaben zuständig sind, verstärkt in den Blick genommen werden. Allerdings hätte sich die Ministerin bei einzelnen Gesetzesänderungen etwas mehr Mut gewünscht.

"Die Länder haben im Bundesrat vorgemacht, wie effektiver Anlegerschutz rechtlich verankert werden kann: Klare Vorgaben des Gesetzgebers zum Beipackzettel für Finanzprodukte und zum Qualifikationsnachweis der Anlageberater, eine stärkere Berücksichtigung von Kundenbelangen bei der Finanzaufsicht. Das Gesetz bleibt hier an vielen Stellen hinter den Bedürfnissen der Anleger zurück", sagte die Ministerin.

Für den Grauen Kapitalmarkt dringt Merk auf eine rasche Lösung. "Wir dürfen nicht weiter zusehen, wenn hochriskante Beteiligungen ohne Beratungsprotokolle, ohne Qualifikationsanforderungen und weitgehend ohne staatliche Aufsicht zum Schaden zahlreicher Anleger vertrieben werden. Für derartige Vermögensanlagen müssen die gleichen Bedingungen gelten wie für Wertpapiere und Investmentfonds, was für mich eine effektive und umfassende Überwachung durch die BaFin einschließt. Außerdem brauchen wir strengere materielle Anforderungen für geschlossene Fonds, ihre Verwaltung und ihre Initiatoren, um die Anleger besser vor Verlusten durch wirtschaftlich unsolide Geschäftsmodelle zu schützen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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