Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Thema "Korruption im Gesundheitswesen"


Strafrechtliche Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Bausback: "Bestehende Lücken im Gesetz müssen schnellstmöglich geschlossen werden"

(19.11.14) - Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback will die "Korruption im Gesundheitswesen" stärker bekämpft wissen: "Korruptive Verhaltensweisen untergraben das für jede Behandlung von Patienten erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufsträgern. Und sie können sich natürlich auch auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung auswirken. Es ist mir ein großes Anliegen, die auf diesem Gebiet bestehenden gesetzlichen Schutzlücken zu schließen."

Im Juli dieses Jahres hatte Bausback bereits einen Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" in die aktuelle Diskussion eingebracht. Der Minister hierzu: "Mit meinem Gesetzentwurf will ich insbesondere das Vertrauen der Patienten in die Qualität der medizinischen Behandlung stärken. Behandlungsfremde Motivationen dürfen bei der Wahl der Behandlung keine Rolle spielen. Dessen müssen sich Patienten sicher sein dürfen. Und ich will dem aktuell im Gesundheitswesen bestehenden Zwei-Klassen-Strafrecht ein Ende bereiten. Als Patient ist es mir nämlich gleichgültig, ob es ein freiberuflicher Arzt oder ein Klinikarzt ist, auf dessen Verhalten von dritter Seite durch Vorteilszuwendungen Einfluss genommen wird."

Der aktuelle von Bausback anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vorgelegte Diskussionsentwurf schlägt einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor.

"Den Kern des neuen Straftatbestands bildet die so genannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber. Damit ist gemeint, dass die Gewährung von Vorteilen mit einer bestimmten pflichtwidrigen Gegenleistung verknüpft sein muss", so Bausback, der in Bayern als ergänzende Maßnahme bereits zum Oktober dieses Jahres drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet hat, die für Korruptions- und Vermögensdelikte von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zuständig sind. Der Minister: "Ich bin davon überzeugt, dass wir hierdurch die Qualität der Bearbeitung und Erledigung durch die Bündelung von spezifischem Fachwissen und Erfahrung weiter steigern können."

Bausback hebt aber klar hervor: "Mit geht es keinesfalls darum, eine ganze Berufssparte unter Generalverdacht zu stellen. Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit großem Einsatz für das Wohl ihrer Patienten und ist unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung. Es geht mir lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich und zum Schaden ihrer rechtschaffenden Kollegen ausnutzt." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

  • IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz?

    Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden.

  • Unterschied zwischen DSA und NetzDG

    Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen, in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: "Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor. Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten mit körperlicher Gewalt konfrontiert.

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen