Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bekämpfung von Verbrechen


Bayerns Justizministerin Merk begrüßt Vorstoß Niedersachsens zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Kommission verlange zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht

(31.05.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den Vorstoß Niedersachsens, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Merk sagte: "Angesichts der steigenden Internetkriminalität sollten wir umgehend die Vorratsdatenspeicherung wiedereinführen. Damit sich die Täter nicht hinter der Anonymität des Internets verstecken können. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits mehr als ein Jahr vergangen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind klar und eindeutig, es gilt sie nur noch umzusetzen. Die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Land muss Vorrang haben vor politischem Gezerre."

Merk betonte: "Der vor kurzem veröffentlichte Evaluationsbericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherrichtlinie hat ebenfalls bestätigt, dass die Speicherung der Daten "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geworden ist. In manchen Fällen sei sie "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen". Das sehe ich ganz genauso, ebenso wie etwa die Innenministerkonferenz und der Richterbund."

Merk wies darauf hin: "Die Kommission verlangt zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht und droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, so wie sie auch bei anderen Mitgliedstaaten vorgegangen ist. Fakt ist: 22 von 27 Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bereits umgesetzt. Zeit wird‘s, dass Deutschland sich anschließt."

Das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quickfreeze-Verfahren ist laut Merk keine Lösung: "Wenn keine gespeicherte Daten vorhanden sind, kann man auch nichts einfrieren. Das 'Quickfreeze-Verfahren' wurde auch von Brüssel mit einer schallenden Ohrfeige beantwortet. Die meisten Mitgliedstaaten sehen es ebenfalls als unbrauchbar an." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen