Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Keine Amerikanisierung der Verhältnisse


Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren im Bundesrat
Bayerns Justizminister Bausback: "Richtiger Schritt zur richtigen Zeit



Der Bundesrat beriet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: "Der Gesetzentwurf ist der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Das erhebliche Medieninteresse an vielen Verfahren gerade im Strafrecht, aber auch in anderen Bereichen ist in einer Demokratie gut und richtig und die Justiz stellt sich dem. Dabei ist aber Besonnenheit angezeigt: Wir dürfen vor allem die Wahrheitsfindung als den eigentlichen Zweck des Strafverfahrens und die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten nicht aus dem Blick verlieren."

Insbesondere solle der Gesetzentwurf, der die Medienübertragung von Entscheidungsverkündungen der obersten Bundesgerichte erlaube, keinesfalls als Zwischenschritt in Richtung Öffnung der Instanzgerichte für Medienübertragungen verstanden werden: "Eine Amerikanisierung der Verhältnisse lehne ich strikt ab. Gerichtsverhandlungen finden in der Öffentlichkeit und nicht für die Öffentlichkeit statt. Dabei muss es bleiben", so Bausback. Allerdings hätte sich Bayerns Justizminister weitergehende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Gerichtsreportern vorstellen können: "Ein Medienarbeitsraum bringt nach meiner Überzeugung nur dann eine echte Arbeitserleichterung, wenn sowohl Ton als auch Bild aus dem Sitzungssaal übermittelt werden. Die bislang vorgesehene ausschließliche Tonübertragung wird - gerade bei großen Verfahren mit vielen Beteiligten - häufig zu einem Stimmenraten führen und ist damit nicht effektiv."

Noch erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht Bausback bei der vorgesehenen Möglichkeit, Verfahren von bundesweit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für historische und wissenschaftliche Zwecke audiovisuell zu dokumentieren: "Wir müssen darauf achten, dass die Archive "stählern" ausgestaltet werden, das heißt: Im Interesse des Persönlichkeitsschutzes der Verfahrensbeteiligten darf es nicht möglich sein, langjährige Schutzfristen und Zugriffsbeschränkungen zu umgehen. Hier ist es Aufgabe des Gesetzgebers, mit größtmöglicher Sorgfalt und bundeseinheitlich den Schutz der Aufnahmen zu gewährleisten."

Der Regierungsentwurf delegiere dagegen die Verantwortung für den Schutz der Aufnahmen auf die Bundes- und Landesarchivgesetze. "Das führt zu einem zersplitterten Rechtszustand mit nachhaltigen Reflexwirkungen auf das Strafverfahren, die von niemandem gewollt sind. Wir sollten daher das Archivmaterial entweder einem zentralen Justizarchiv zuweisen oder zumindest die Sperrfristen und Verwendungsbeschränkungen bundeseinheitlich regeln", so der Minister abschließend. (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 18.11.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Erhöhung der Cybersicherheit in Europa

    Das verarbeitende Gewerbe ist ein entscheidender Teil der europäischen Wirtschaft und umfasst viele Bereiche von der kleinen Produktion bis hin zu groß angelegten industriellen Prozessen. Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung ist der Sektor mit immer größeren Cybersicherheitsrisiken konfrontiert, die schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnten.

  • Zugriffsmöglichkeiten durch US-Behörden

    Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich Ende Januar mit der rechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern auseinandergesetzt. Die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group erläutern den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK), der insbesondere für internationale Unternehmensgruppen und Cloud-Anbieter eine hohe Praxisrelevanz hat.

  • Vertragsmanagement: "Stiefkind" in Unternehmen?

    Verträge bilden die juristische Grundlage jedes Geschäftsmodells: Kauf-, Miet- und Leasingverträge, Liefer- und Lieferantenverträge, Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen sowie Versicherungen, Abonnements oder Energieversorgung (und viele andere mehr): Verträge bilden den rechtlichen Rahmen, den jedes Unternehmen braucht, um langfristig und verlässlich planen und wirtschaften zu können.

  • Effektiver Hinweisgeberschutz ist überfällig

    Bayern hat am 10. Februar 2023 im Bundesrat dem von der Ampel beschlossenen neuen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Unter anderem verpflichtet das Gesetz Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu, interne Meldestellen für Meldungen über im Gesetz genannte Verstöße einzurichten.

  • § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 für die North Channel Bank GmbH & Co. KG den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt, da das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen