Solvency II-Compliance_ Für Versicherungsunternehmen steht Wiederaufnahme der Solvency II-Aktivitäten an BaFin will zu Beginn des Jahres 2014 einen Rahmen setzen und eine Erwartungshaltung an die Unternehmen formulieren
(08.01.14) - Das europäische Projekt Solvency II nimmt seit September wieder massiv an Fahrt auf. Die EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) hat am 27. September die Leitlinien für die Vorbereitung auf das neue regulatorische Regime veröffentlicht. Nur wenige Tage später gab die Europäische Kommission den Vorschlag für das Inkrafttreten der Solvency II-Regularien am 1. Januar 2016 bekannt. Mit der Einigung bei den Trilog-Verhandlungen am 13. November 2013 wurde zudem der Weg für die EU-Richtlinie Omnibus 2 freigemacht und damit die letzte wesentliche Hürde für Solvency II genommen.
Auf dieser Basis will die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu Beginn des Jahres 2014 einen Rahmen setzen und eine Erwartungshaltung an die Unternehmen formulieren. Des Weiteren hat die BaFin signalisiert, die Leitlinien der EIOPA in 2014 und 2015 beachten zu wollen. Auch wenn dieses nach jetzigem Stand wohl nicht in vollem Umfang in einem festen gesetzlichen Rahmen stattfinden wird, hat die Versicherungsaufsicht zuletzt auf der Solvency II-Konferenz des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und auf der BaFin-Tagung in Bonn dringend davor gewarnt, den Zeitraum bis 2016 ungenutzt verstreichen zu lassen.
So erwartet die Versicherungsaufsicht nicht nur im Umfeld "Forward Looking Assessment" (auf Basis der ORSA-Prinzipien) bereits in 2014 und 2015 erkennbare Fortschritte in den Versicherungsunternehmen. Bei der Vorbereitung auf die Berichtspflichten ist der Zeitraum gerade noch ausreichend, um sich in einem geordneten Verfahren vorzubereiten und mindestens einen Probeabschluss vor der erstmaligen offiziellen Berichterstattung aufzustellen. Ab 2016 soll das neue Regime vom Grundsatz her in vollem Umfang gelten.
Die meisten Unternehmen haben sich bis 2012 mit der Solvency II-Vorbereitung befasst. Vor dem Hintergrund der unsicheren Rahmenparameter wurden aber häufig zu Beginn des Jahres 2013 die Maßnahmen zurückgefahren oder sogar ausgesetzt. "Umso dringender stellt sich nun die Anforderung, die Solvency II-Vorbereitung erneut aufzugreifen, die Sensibilisierung im Unternehmen wiederherzustellen und die notwendigen Projektaktivitäten in 2014 einzuleiten, damit nach langer Warmlaufphase Solvency II für die Unternehmen nicht zum Kaltstart wird", so Dr. Rolf Meyer, Partner bei BearingPoint und Leiter des Segments Versicherungen in Deutschland. "Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren mit der Umsetzung von Solvency II auseinander und haben auch in den vergangenen Monaten auf Basis der vorliegenden Informationen diese Aktivitäten fortgesetzt. Dabei haben wir in zahlreichen Projekten gemeinsam mit unseren Kunden wichtige Meilensteine erreicht."
Auf Basis dieser Projekterfahrungen und Kundenanforderungen hat BearingPoint ein Wiederanlaufprogramm für Solvency II-Projekte erarbeitet, das insbesondere auf die aktuellen Herausforderungen innerhalb der Säulen 2 und 3 fokussiert. (BearingPoint: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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