Bitkom begrüßt Verbesserungen am IT-Sicherheitsgesetz - Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle in anonymisierter Form Prof. Dieter Kempf: "IT-Sicherheitsgesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht"
(03.09.14) - Der Bitkom hat den überarbeiteten Entwurf des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes im Grundsatz begrüßt. Gleichzeitig fordert Bitkom mehr Unterstützung gerade für mittelständische Unternehmen bei der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit. "Das Gesetz nimmt die Betreiber kritischer Infrastrukturen in die Pflicht, ihre IT-Sicherheit zu verbessern und auf dem neuesten Stand zu halten", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Ausdrücklich positiv bewerten wir, dass die Wirtschaft in die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes einbezogen werden soll." Das gelte unter anderem für die Festlegung von IT-Sicherheitsstandards für einzelne Branchen, die aus Bitkom-Sicht nur unter Beteiligung von Unternehmen und Verbänden sinnvoll ausgearbeitet werden können. "Noch ist unklar, wer von dem Gesetz tatsächlich betroffen ist", sagte Kempf. "Hierzu benötigen die Unternehmen baldige Planungssicherheit." Eine entsprechende Regelung soll im Rahmen einer Verordnung getroffen werden.
In Bezug auf die Meldepflicht von schwerwiegenden IT-Sicherheitsvorfällen sind die Hinweise der IT-Industrie weitgehend berücksichtigt worden. Sicherheitsrelevante Ereignisse sollen laut Gesetzentwurf weitgehend in anonymisierter Form übermittelt werden. Damit werden Reputationsverluste für die Unternehmen vermieden, indem Vorfälle an die Öffentlichkeit gelangen.
"Meldungen von IT-Sicherheitsvorfällen sollten nicht direkt vom Staat, sondern von einer unabhängigen Stelle gesammelt und in anonymisierter Form an die Behörden weitergeleitet werden", sagte Kempf. Darüber hinaus sollten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen beim Aufspüren von Sicherheitslücken besser unterstützt werden. "Viele Cyberattacken bleiben unentdeckt", sagte Kempf. "Erster und wichtigster Schritt zu mehr IT-Sicherheit sind bessere Erkennungs- und Abwehrsysteme."
Größter Betreiber kritischer Infrastrukturen sei der Staat. "Die entsprechenden Meldepflichten und Sicherheitsstandards sollten daher auch für staatliche Stellen gelten", betonte Kempf. Der Bitkom rechnet für die deutsche Wirtschaft aus der beabsichtigten Meldepflicht für schwere IT-Sicherheitsvorfälle mit Kosten in Höhe von bis zu 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommen Ausgaben für die Einhaltung höherer Sicherheitsstandards in dreistelliger Millionenhöhe. (Bitkom: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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