Änderungen am Finanzierungsgesetz der Krankenkassen: Bundestag will schnelle Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durchdrücken Krankenkassen sollen gezwungen werden, 2011 mindestens zehn Prozent der Krankenversichertenkarten in Form der neuen elektronischen Gesundheitskarte auszugeben
(11.11.10) - Der Gesetzgeber will mit einer Änderung des Finanzierungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherungen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschleunigen. Demnach sollen alle Kassen verpflichtet werden, 2011 mindestens zehn Prozent der Krankenversichertenkarten in Form der neuen elektronischen Gesundheitskarte mit entsprechend leistungsfähigem Chip auszugeben.
"Dies ist ein folgerichtiger Schritt zur Vernetzung des Gesundheitswesens", kommentiert der Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer die Änderung. "Durch die Karte wird die informationelle Selbstbestimmung der Patienten gestärkt, die fehleranfällige Papierwirtschaft wird zurückgefahren, die medizinische Versorgung verbessert", glaubt Scheer.
Nachdem im Sommer die rechtliche Basis für das Online-Update der Versichertenstammdaten gelegt worden ist, sollen nun die neuen Karten auch ausgegeben werden.
Die alte Krankenversichertenkarte müsse ohnehin ausgetauscht werden, denn sie erfülle seit langem nicht mehr die heutigen Datenschutzstandards. "Jedermann kann mit einem handelsüblichen Lesegerät die alte Karte ohne weiteres auslesen und die Daten sogar beliebig manipulieren, weil die Daten unverschlüsselt auf der Karte gespeichert sind", warnt Scheer. "Dies ist nicht mehr zeitgemäß und gehört abgeschafft."
Außerdem seien die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, neue Karten mit Lichtbild an die Versicherten auszugeben. Mit dem Foto des Versicherten solle Kartenbetrug vermieden werden. Bei dieser Gelegenheit könne die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden, ohne unnötige Mehrkosten zu verursachen. Denn die neue Prozessorkarte sei nur ca. 70 Cent teurer als die alte Krankenversichertenkarte.
Weiterer Handlungsbedarf besteht aus Bitkom-Sicht aber gleichwohl. Das deutsche Gesundheitssystem habe in punkto Vernetzung verglichen mit anderen Branchen einen Rückstand von mindestens zehn Jahren. "Heute werden Patientendaten und Arztbriefe im Klartext unverschlüsselt gefaxt. Daten können abgefangen, gelesen, geändert oder gelöscht werden oder sogar an falsche Adressaten gelangen", sagt Scheer.
Niedergelassene Ärzte würden häufig eine "Fernabfrage" medizinischer Daten ihrer Praxissysteme vom heimischen PC aus nutzen - ohne adäquate Sicherheitsvorkehrungen. Zudem würden sich Ärzte vielfach mit einfachen technischen Mitteln vernetzen; professionelle Datensicherheit könne so nicht gewährleistet werden.
Das GKV-Finanzierungsgesetz soll die Finanzierung und Finanzierbarkeit der Gesundheit sicherstellen. Aus Sicht von Bitkom ist es daher konsequent, die kostensparende Vernetzung des Gesundheitswesens nun zu starten. Die Einsparpotentiale durch die Vernetzung beliefen sich auf mehrere Milliarden Euro. (Bitkom: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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