Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien


Solare Wärme- und Kältegewinnung findet Eingang ins europäische Recht: Solarwirtschaft sieht den Weg für erneuerbare Energien in Europa jetzt frei
Solarwirtschaft will bis 2020 zehn Prozent des europäischen Strombedarfs decken

Carsten Körnig:
Carsten Körnig: "EU-Richtlinie stärkt nationalen Einspeisetarifen den Rücken", Bild: BSW-Solar

(16.12.08) - Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Einigung des Europäischen Parlamentes mit den EU-Mitgliedstaaten über eine Richtlinie für Erneuerbare Energien, die den Anteil der Erneuerbaren bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent anheben soll. "Diese Entscheidung macht den Weg für den Ausbau Erneuerbarer Energien in Europa endgültig frei", sagte Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW-Solar. "Die Richtlinie erhöht die Investitionssicherheit für die Solarindustrie erheblich und ist ein wichtiger Schrittmacher für das mittel- bis langfristige Marktwachstum der Branche in Europa. Der Export deutscher Solartechnik wird davon profitieren."

Die Solarenergie wird nach Einschätzung des BSW-Solar im Strom- und Wärmesektor einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der neuen Ausbauziele leisten können. Derzeit exportieren deutsche Solarunternehmen bereits rund 50 Prozent ihrer Produktion, einen Großteil davon ins europäische Ausland.

Die EU setzt bei ihren politischen Instrumenten für den Ausbau erneuerbarer Energien auch auf erfolgreiche Markteinführungsstrategien, die von den Mitgliedstaaten bereits umgesetzt werden. Deutschlands wichtigster Marktöffner, das "Erneuerbare-Energien-Gesetz", wird von der europäischen Richtlinie ausdrücklich als geeignetes Förderinstrument genannt.

Körnig stellte fest: "Die zeitweise erwogene Einführung eines europaweiten Zertifikatehandels für erneuerbare Energien, welcher die Solarbranche bedroht hätte, ist damit vom Tisch. Die Richtlinie stärkt nationalen Einspeisetarifen den Rücken." Die nationalen Förderinstrumente sollen auch nach einer 2014 geplanten Überprüfung der Direktive Bestand behalten.

Ein wichtiger Etappensieg sei es nach Einschätzung des BSW-Solar auch, dass erstmals die solare Wärme- und Kältegewinnung Eingang ins europäische Recht finden. Carsten Körnig sagte: "Auch beim solaren Heizen kann die Richtlinie einen Wachstumsschub auslösen. Die europäischen Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, Regelungen für eine verstärkte Nutzung in Gebäuden zu erlassen. Auch wenn wir uns hier noch deutlichere Formulierungen gewünscht hätten, bringt uns der Kompromiss ein ganzes Stück weiter."

Neben den für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten verbindlichen Ausbauzielen gewährt die Richtlinie den Erneuerbaren Energien garantierten Netzzugang in ganz Europa, fordert Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne für die Einführung regenerativer Energien zu erlassen sowie administrative Hemmnisse bei der Realisierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen abzubauen. Formal müssen am Freitag die europäischen Staats- und Regierungschefs der Richtlinie noch zustimmen, genauso wie das europäische Parlament voraussichtlich in der kommenden Woche.

Die Direktive wird in Europa eine wichtige Rolle beim Ausschöpfen des großen Solarpotentials spielen. Die Solarbranche strebt an, bis 2020 rund 10 Prozent des europäischen Strombedarfs aus Solarenergie zu decken. (BSW-Solar: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Effektiver Hinweisgeberschutz ist überfällig

    Bayern hat am 10. Februar 2023 im Bundesrat dem von der Ampel beschlossenen neuen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Unter anderem verpflichtet das Gesetz Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu, interne Meldestellen für Meldungen über im Gesetz genannte Verstöße einzurichten.

  • § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 für die North Channel Bank GmbH & Co. KG den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt, da das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen.

  • ESG: Wo Dienstleister unterstützen

    Das Thema ESG (Environmental, Social, Governance) duldet keinen Aufschub mehr. Unternehmen begreifen ESG-Pflichten auch als Chance, das eigene Geschäftsmodell und eingespielte Wertschöpfungsprozesse zu hinterfragen. Wer sich frühzeitig mit der Materie beschäftigt, ist klar im Vorteil, denn der Markt belohnt Nachhaltigkeitsbemühungen. Die Marktanalysten von Lünendonk & Hossenfelder widmen die aktuelle Ausgabe des Lünendonk-Magazins dem Trendthema ESG. Mit den Kapiteln Regulatorik, Erfolgsfaktoren der Unternehmensführung, Digitalisierung, Lieferkette, Immobilienwirtschaft und nachhaltiger Erfolg fokussiert es auf die Herausforderungen bei der Umsetzung verpflichtender wie auch freiwilliger Maßnahmen. Als Autoren wurden neben eigenen Analysten erfahrene Führungskräfte von Serviceunternehmen gewonnen, die Lösungsansätze für die vielfältigen ESG-Anforderungen aufzeigen.

  • Recht vor neuen Herausforderungen

    Legal Tech und der Einsatz moderner Informationstechnologien im Rechts- und Wirtschaftsleben verändern die Berufswelt der Juristen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die fortschreitende Digitalisierung stellt das Recht vor neue Herausforderungen. Legal Tech schafft neue Möglichkeiten sowohl zur Automatisierung von Abläufen als auch zur Sachbearbeitung und Rechtsberatung. Deshalb setzt die bayerische Justiz ab Juli dieses Jahres IT-Recht und Legal Tech auf den Lehrplan. Mit der Vermittlung wertvoller Zusatzkompetenzen leisten wir auch einen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland."

  • Wo steuert die Versicherungsbranche hin?

    Auch 2023 steht die Versicherungsbranche vor großen Herausforderungen. Der Modernisierungs- und Digitalisierungsdruck nimmt weiter zu. Fadata sieht fünf Entwicklungen, die die Versicherungslandschaft prägen werden. Die Versicherungswirtschaft steht unter einem hohen Wettbewerbsdruck und vor steigenden Markt- und Kundenanforderungen. Neue Player und Geschäftsmodelle gefährden das etablierte Stammgeschäft. Um ihre Marktposition zu sichern und zu stärken, müssen Versicherer Innovationen konsequent vorantreiben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen