D115: Regelbetrieb im Frühjahr 2011
Behördenrufnummer 115 nochmals erweitert - erstmals auch in den neuen Bundesländern erreichbar
Die Verbreitung der 115 in den neuen Bundesländern ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau des D115-Verbundes
(10.12.10) - Die einheitliche Behördenrufnummer 115 kann jetzt auch in den neuen Bundesländern gewählt werden: Die Landeshauptstadt Magdeburg schaltet in Kooperation mit dem Land Sachsen-Anhalt die 115 für ihre Bürgerinnen und Bürger frei.
Hierzu erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: "Die Verbreitung der 115 in den neuen Bundesländern ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau des D115-Verbundes und den geplanten Übergang der 115 vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb im Frühjahr 2011."
Auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird der Kreis der D115-Modellregionen erweitert: Die Stadt Wolfsburg schließt sich als zweite Kommune in Niedersachsen nach Oldenburg dem D115-Verbund an. Der Kreis Wesel bietet den 115-Service ab sofort gemeinsam mit der Stadt Moers an.
Zusätzlich schließen sich heute auch weitere Bundesbehörden dem D115-Verbund an, unter anderem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Eisenbahn-Bundesamt. Rund 50 weitere Bundesbehörden werden sich bis Ende 2011 aufschalten. Damit können die Bürgerinnen und Bürger in den teilnehmenden Kommunen ab sofort auch Auskünfte zu Bundesthemen wie z.B. Integrationsprogrammen oder Entschädigungen bei Zugverspätungen erhalten.
D115-Serviceversprechen: Die 115 ist derzeit montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Nach dem D115-Serviceversprechen sollen 75 Prozent der Anrufe innerhalb von 30 Sekunden durch Mitarbeiter in einem D115-Servicecenter angenommen werden. Ziel ist es, 65 Prozent der Anrufe beim ersten Anruf zu beantworten. Wenn eine Frage nicht sofort beantwortet werden kann, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung - je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf. (Bundeswirtschaftsministerium: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
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