Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Alte Aufträge quasi automatisch "übersetzt"


Verbraucherschutz: SEPA bestimmt den Zahlungsverkehr
Daueraufträge zur Überweisung werden von den Banken automatisch umgestellt

(14.08.14) - Seit dem 1. August gilt im Euro-Raum SEPA. Dann erfolgen alle Überweisungen und Lastschriften mit der internationalen Bankkontonummer IBAN. Ausschließlich für Privatleute können Banken die bisherige nationale Kontonummer plus Bankleitzahl noch bis Ende Januar 2016 ins neue System umwandeln.

Jeder Kontoinhaber - ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder öffentliche Kasse - ist von der Umstellung auf den einheitlichen Zahlungsverkehr im Euroraum SEPA betroffen. Das hat Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern. Das ist dann im Euroraum nicht nur einheitlich, sondern vor allem effizient und sicher.

Diese Verbesserungen werden sich im Zuge des verstärkten Wettbewerbs auch preislich niederschlagen. Das sollte sich jeder zunutze machen. So beispielsweise bei der durch SEPA europaweit möglichen Wahl des Kreditinstitutes für das eigene Konto. Da sollte man dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen.

Die internationale Bankkontonummer IBAN
Statt Bankleitzahl und Kontonummer gibt es jetzt schon nur noch die internationale Bankkontonummer IBAN. Mit der bislang gebräuchlichen Kontonummer und der Bankleitzahl wird kein Geld mehr transferiert. Sofern Verbraucherinnen und Verbraucher noch mit diesen Nummern hantieren, übersetzt das Finanzinstitut diese bereits heute in die IBAN.

Die IBAN setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfzahl und der bisherigen Bankleitzahl sowie Kontonummer. Mit der zweistelligen Prüfzahl werden Fehlüberweisungen durch Zahlendreher verhindert.

Zwar sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Überweisungen mitunter noch bis zum 1. Februar 2016 mit der herkömmlichen Kontonummer und Bankleitzahl einreichen dürfen. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Nicht jede Bank wird diesen Service so lange aufrechterhalten, zumal wenn sich die Verbraucher von sich aus umgestellt haben. Es wird dann keine Nachfrage mehr danach geben. Das ist fast in allen anderen Ländern des Euroraums nämlich der Fall.

Hat eine Verbraucherin oder ein Verbraucher eine Lastschrift noch nach dem alten System erteilt, etwa zum Einzug der KfZ-Steuer, der GEZ-Gebühren oder der Stromrechnung, erfolgte die Umstellung zumeist bereits. Das lastschriftberechtigte Amt oder Unternehmen hat über die jeweilige Umstellung informiert. Gelegentlich fehlte vielleicht die IBAN oder auch die explizite Mandatserteilung, was aber nicht schlimm war. Über ein vorgelegtes Formblatt konnte man das einfach nachholen.

Daueraufträge zur Überweisung, wie etwa für die Miete, werden von den Banken automatisch umgestellt. Dies gilt auch für die Gehaltszahlungen, die ein Arbeitgeber auf das Konto seines Arbeitnehmers überweist.

Übrigens: Kredit- und EC-Karten werden beim turnusgemäßen Kartenaustausch mit der neuen IBAN-Kennzeichnung versehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

  • IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz?

    Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden.

  • Unterschied zwischen DSA und NetzDG

    Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen, in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: "Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor. Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten mit körperlicher Gewalt konfrontiert.

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen