Warnung vor gefährlichen Folgen der Arzneimittel-Rabattverträge bestätigt Auf 10 bis 15 Milliarden Euro pro Jahr schätzen Experten bereits jetzt die direkten und indirekten Non-Compliance-Kosten
(20.09.10) - Mit lebensbedrohlichen inneren Blutungen musste ein älterer Patient in ein Krankenhaus eingewiesen werden, da er nach der rabattvertragsbedingten Umstellung auf anders aussehende Blutverdünnungs-Tabletten diese mit Magnesiumtabletten verwechselt und überdosiert hatte.
Vor solchen gefährlichen Folgen der Rabattverträge warnte die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement, DGbV, Berlin, bereits 2009. Das Wirtschaftsmagazin "Markt" des Westdeutschen Rundfunks berichtete am 6. September 2010 anhand dieses konkreten Falles eindrucksvoll über die Folgen.
Dies ist ein Beispiel dafür, wie vordergründige Einsparbestrebungen aufseiten der Krankenkassen indirekt zu einer Gefährdung der Therapiesicherheit führen können, so der Mediziner Dr. Klaus Meyer-Lutterloh, Berlin, Vizepräsident der DGbV.
Die Einschränkungen der Arzneimittelauswahl durch rabattbedingte Medikamentenumstellungen führen nicht selten zur Verunsicherung der Patienten mit der Folge einer Verschlechterung der ohnehin unzureichenden Therapietreue. Bei 31 Prozent der Patienten ist dies häufig, bei weiteren 38 Prozent immerhin gelegentlich der Fall, wie eine Studie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, zur Auswirkungen der Rabattverträge belegt hat.
Auf 10 bis 15 Milliarden Euro pro Jahr schätzen Experten bereits jetzt die direkten und indirekten Kosten mangelnden therapiegerechten Patientenverhaltens (Non-Compliance-Kosten). Dazu gehören vermeidbare Krankenhausaufenthalte, Notfallaufnahmen, zusätzliche Arzt- und Apothekenbesuche sowie Verlust an Produktivität, Verlust an Arbeitseinkommen, vorzeitige Todesfälle und verminderte Lebensqualität.
Ein patientenorientiertes, sicheres und effizientes Versorgungsmanagement, das vermeidbare Gesundheitsschäden und Kosten reduzieren hilft, sollte deshalb höchste Priorität in der Gesundheitspolitik haben. Dem gegenüber sind der Sinn der Rabattverträge und deren großer Aufwand angesichts der gravierenden Nachteile erheblich infrage zu stellen. (DGbV: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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