Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Barzahlung mit Ausweis


Geldwäschegesetz in Kraft: Der anonyme Kauf von Edelmetallen ist dann nur noch bis zu einem Wert von 10.000 Euro möglich, statt wie bisher 15.000 Euro
Neues Geldwäschegesetz zwingt Goldbranche zum Umdenken



Für Goldhändler in ganz Deutschland war Montag, der 26. Juni 2017 ein wichtiger Stichtag. Hier trat das neue Geldwäschegesetz in Kraft: Der anonyme Kauf von Edelmetallen ist dann nur noch bis zu einem Wert von 10.000 Euro möglich, statt wie bisher 15.000 Euro. Berücksichtigt man den aktuellen Goldpreis, entspricht dies in etwa einem 250g Goldbarren. Bereits bei Käufen ab 10.000 Euro gelten dann erweiterte Auskunfts- und Dokumentationspflichten. So muss dann zum Beispiel die Rechnung auf Namen und Anschrift des Käufers ausgestellt werden.

Das von der Bundesregierung am 17. Mai 2017 beschlossene Gesetz folgt den deutlich verschärften Vorgaben der EU Richtlinie und soll helfen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter zu bekämpfen.

Welche Auswirkungen sich im Detail für den Goldhandel und andere Branchen ergeben, ist noch unklar. Experten rechnen damit, dass zahlreiche Anbieter keine Bargeldbezahlungen über 9.999 Euro mehr akzeptieren werden, um sich den bürokratischen Aufwand der erweiterten Dokumentationspflichten zu ersparen. "Selbstverständlich halten wir uns an die neuen Gesetzesrichtlinien", betont Dominik Lochmann, Geschäftsführer ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG.

"Der ehrliche Edelmetallinvestor muss jedenfalls nicht unter der neuen Gesetzgebung leiden. Wer seinen Ausweis vorlegt und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über seine Person macht, erhält eine auf seinen Namen ausgestellte Rechnung und kann bei uns selbstverständlich auch in Zukunft Edelmetalle im Wert von über 10.000 Euro in bar bezahlen".
(ESG Edelmetall-Service: ra)

eingetragen: 21.07.17
Home & Newsletterlauf: 31.08.17

ESG Edelmetall-Service: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

  • IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz?

    Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden.

  • Unterschied zwischen DSA und NetzDG

    Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen, in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: "Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor. Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten mit körperlicher Gewalt konfrontiert.

  • Entwicklung der Künstlichen Intelligenz 2024

    Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen