Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Steuersparanlagen im Fokus der Öffentlichkeit


Aberkennung von Verlustzuweisungen bei Medienfonds führt zu Haftungsrisiken für Banken und Sparkassen in Milliardenhöhe
Immer mehr Anleger nehmen Kreditinstitute für typische Beratungsfehler auf Schadensersatz in Anspruch


(14.04.09) - Durch die jüngsten negativen Ereignisse um verschiedene Medienfonds gerät der Fokus der Öffentlichkeit erneut auf die weit verbreiteten "Steuersparanlagen". Nach verschiedenen Presseberichten soll die Finanzverwaltung den Initiatoren KGAL, Hannover Leasing und LHI Leasing mitgeteilt haben, dass die Verlustzuweisungen sämtlicher Leasing-Medienfonds zusammengestrichen werden. Man erachte die Schuldübernahme der Banken als abstraktes Schuldversprechen.

Folge soll sein, dass sich die Verlustzuweisungen auf 10 bis 30 Prozent reduzieren. Bewahrheiten sich die Ankündigungen, stehen Filmfonds mit einem Volumen von insgesamt 4,3 Milliarden Euro und rund 50000 Anlegern im Feuer. Bereits die Anleger der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 mussten hohe Rückforderungen von Finanzämtern über sich ergehen lassen.

In vielen Fällen geht der Beitritt zu den Beteiligungsmodellen zurück auf die Beratung durch Banken und Sparkassen, die sie gern ihren besseren Kunden empfahlen. Ohne Steuerspareffekt ist die Rentabilität der Anlagen häufig nicht gegeben. Immer mehr Anleger nehmen Regress für die erlittenen Verluste, die nicht selten ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Banken, Sparkassen und freien Beratern dürften Forderungen in Milliardenhöhe drohen. Die Chancen für deren Durchsetzung stehen gut, wenn die Geschädigten Unterstützung erhalten von einschlägig erfahrenen Rechtsanwälten.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, weist deshalb noch einmal darauf hin, dass auf Empfehlung von beratenden Kreditinstituten oder freien Beratern eingegangene Fondsbeteiligungen in einer beachtlichen Vielzahl von Fällen rückabgewickelt werden können. Ursache dafür sind u. a. typische Beratungsfehler, wie jüngst in einem Fall der Kanzlei gerichtlich festgestellt wurde. Aus Sicht der Kreditwirtschaft waren Medienfonds oft lohnende Produkte. Bei den VIP 3- und VIP 4-Filmfonds etwa konnten Banken, wie die Commerzbank, zwischen 8,25 und 8,72 Prozent vom Nennwert an Provisionen kassieren.

Weil in solchen Konstellationen die konkrete Gefahr besteht, dass der Berater nicht mehr nur die Interessen seiner Kundschaft im Auge hat, hält die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Gestaltungen für fragwürdig und räumt in vielen Fällen Schadensersatzansprüche ein. Sie führen dazu, dass die Fondsbeteiligungen rückgängig gemacht werden müssen, d. h. die beratende Bank oder Sparkasse das aufgewendete Eigenkapital erstatten, eingegangene Kredite übernehmen, Ersatz für entgangenen Gewinn leisten und eintreten muss, wenn bei Steuernachforderungen von der Finanzverwaltung Zinsen eingefordert werden.

Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Auseinandersetzung. Es ist empfehlenswert, frühzeitig die Weichen zu stellen für eine Inanspruchnahme von Kreditinstituten oder freien Beratern. Sollte die Finanzverwaltung Nachforderungen stellen, werden die Zahlungsfristen kurz sein. Schon mit Einleitung eines Rechtsstreits entsteht der Anspruch auf Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszins. Vor diesem Hintergrund kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fast eine lohnende Anlage sein. (Jens Graf Rechtsanwälte: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen