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Top-Level-Domain und Markenrecht


Geplante Erweiterung des Namensraums im Internet: Vielfach erforderlich, drohendem Markenmissbrauch und Domain-Spekulationen bereits frühzeitig entgegenzuwirken
ICANN – Einführung neuer Top-Level-Domains:
Markeninhaber werden innerhalb der neu angelegten Top-Level-Domains ihre Markennamen kostenintensiv registrieren

(05.11.08) - Auf eventuelle juristische Folgen der geplanten Erweiterung des Namensraums im Internet weist die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (kurz: ICANN), die zuständig ist für die Verwaltung der Top-Level-Domains (z. B. .com, .de, .org), beschloss Ende Juni 2008 anlässlich der 32. öffentlichen Versammlung in Paris die Einführung weiterer Top-Level-Domains.

Bislang waren neue Top-Level-Domains durch die ICANN nur sehr restriktiv und nach langwierigen Verfahren eingeführt worden. Dies führte mehr und mehr zu einer Verknappung der zur Verfügung stehenden Domainnamen. Der neuerliche Beschluss der ICANN wirkt dieser Verknappung entgegen.

Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2009 sollen insbesondere Unternehmen und Gemeinden die Möglichkeit haben, eigene Top-Level-Domains anzumelden. So werden zukünftig Top-Level-Domains nach dem Muster .städtename oder .markenname registriert werden können. Das Verfahren zur Beantragung neuer Top-Level-Domains sowie die Höhe der Anmeldekosten sind derzeit noch unklar, Vorschläge der ICANN sollen bis Anfang 2009 vorliegen. Es wird erwartet, dass die Kosten im Bereich zwischen 100.000 und 500.000 US-Dollar liegen werden.

Chancen und Risiken für Markeninhaber
Die geplante liberalisierte Vergabepolitik der ICANN eröffnet Markeninhabern angesichts der Möglichkeit, individuelle Top-Level-Domains zu erwerben, neue Chancen, den eigenen Markennamen im Internet strategisch günstig zu positionieren. Auf der anderen Seite birgt die geplante Erweiterung aber auch erhebliche Risiken für Markeninhaber.

Um die Gefahren juristischer Auseinandersetzungen möglichst gering zu halten und das Risiko einer Verwässerung der eigenen Kennzeichenrechte zu vermeiden, wird es laut Luther Rechtsanwaltsgesellschaft vielfach erforderlich sein, drohendem Markenmissbrauch und Domain-Spekulationen bereits frühzeitig entgegenzuwirken.

Wie schon bei der Neueinführung der Top-Level-Domain .eu ist zu erwarten, dass Markeninhaber innerhalb der neu angelegten Top-Level-Domains ihre Markennamen kostenintensiv registrieren werden, um eine Registrierung durch Dritte und nachfolgende Domain-Auseinandersetzungen zu verhindern. (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)


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