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Neuer europäischer Anlegerschutz


Compliance in der Finanzwirtschaft: Ab Januar 2017 gelten einheitliche Regeln für Basisinformationsblätter (PRIIP-KIDs)
Die Umsetzung der Anforderungen bezüglich der Erstellung der KIDs stellt die gesamte Branche vor große Herausforderungen



Mit der Publikation der Regulatory Technical Standards durch die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) am 7. April 2016 wurde ein großer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-PRIIPs-Verordnung zum 1. Januar 2017 und damit verbunden zur Harmonisierung des Anlegerschutzes in Europa getan. Ab diesem Zeitpunkt ist die Finanzindustrie verpflichtet, für alle Zertifikate, Optionsscheine und anderen Derivate – sogenannte PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) – vor dem Vertrieb des Produkts an einen Privatanleger ein standardisiertes Basisinformationsblatt (BIB) bereitzustellen.

Während die EU-Kommission in der Vergangenheit noch an der Gesetzgebung arbeitete, sind in Deutschland seit 2011 bereits Produktinformationsblätter (PIBs) für viele Anlageformen Pflicht.

An einer europaweiten Regelung für ein Level Playing Field der Marktteilnehmer fehlte es aber bisher. Die PRIIPs-Verordnung soll nach dem Willen der Europäischen Kommission und der ESAs diese Marktverwerfungen ausgleichen.

Was für Anleger eine bessere Vergleichbarkeit von Geldanlageformen bringen soll, birgt auf der anderen Seite enorme Aufwände bei den Erstellern und Vertriebsstellen dieser Produkte. Denn mit der Einführung kommen enorme Mengen an benötigten Daten und zumeist digitalen Dokumenten auf Anleger und die gesamte Finanzwirtschaft zu.

Die Umsetzung der Anforderungen bezüglich der Erstellung der KIDs, insbesondere Risikoberechnungen, Ad-hoc-Aktualisierungen und Mehrsprachigkeit, in dem bis Ende des Jahres verbleibenden Zeitraum stellt die gesamte Branche vor große Herausforderungen. Alleine für deutsche Banken und Anleger werden über 1,7 Millionen KIDs erwartet – für ganz Europa dürften es noch wesentlich mehr sein. "Diese müssen zeitnah erstellt, geprüft, verteilt, vom Investor gelesen und verstanden sowie regelmäßig erneuert werden", so Andreas Grunwald, Managing Director von smarthouse. (smarthouse: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 04.07.16

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