Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Neuer europäischer Anlegerschutz


Compliance in der Finanzwirtschaft: Ab Januar 2017 gelten einheitliche Regeln für Basisinformationsblätter (PRIIP-KIDs)
Die Umsetzung der Anforderungen bezüglich der Erstellung der KIDs stellt die gesamte Branche vor große Herausforderungen



Mit der Publikation der Regulatory Technical Standards durch die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) am 7. April 2016 wurde ein großer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-PRIIPs-Verordnung zum 1. Januar 2017 und damit verbunden zur Harmonisierung des Anlegerschutzes in Europa getan. Ab diesem Zeitpunkt ist die Finanzindustrie verpflichtet, für alle Zertifikate, Optionsscheine und anderen Derivate – sogenannte PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) – vor dem Vertrieb des Produkts an einen Privatanleger ein standardisiertes Basisinformationsblatt (BIB) bereitzustellen.

Während die EU-Kommission in der Vergangenheit noch an der Gesetzgebung arbeitete, sind in Deutschland seit 2011 bereits Produktinformationsblätter (PIBs) für viele Anlageformen Pflicht.

An einer europaweiten Regelung für ein Level Playing Field der Marktteilnehmer fehlte es aber bisher. Die PRIIPs-Verordnung soll nach dem Willen der Europäischen Kommission und der ESAs diese Marktverwerfungen ausgleichen.

Was für Anleger eine bessere Vergleichbarkeit von Geldanlageformen bringen soll, birgt auf der anderen Seite enorme Aufwände bei den Erstellern und Vertriebsstellen dieser Produkte. Denn mit der Einführung kommen enorme Mengen an benötigten Daten und zumeist digitalen Dokumenten auf Anleger und die gesamte Finanzwirtschaft zu.

Die Umsetzung der Anforderungen bezüglich der Erstellung der KIDs, insbesondere Risikoberechnungen, Ad-hoc-Aktualisierungen und Mehrsprachigkeit, in dem bis Ende des Jahres verbleibenden Zeitraum stellt die gesamte Branche vor große Herausforderungen. Alleine für deutsche Banken und Anleger werden über 1,7 Millionen KIDs erwartet – für ganz Europa dürften es noch wesentlich mehr sein. "Diese müssen zeitnah erstellt, geprüft, verteilt, vom Investor gelesen und verstanden sowie regelmäßig erneuert werden", so Andreas Grunwald, Managing Director von smarthouse. (smarthouse: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 04.07.16

smarthouse: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen