Geldwäsche: Kriminelle entdecken Social Media als Wechselstuben Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Compliance-Aufgaben Wege finden, nicht ungewollt Teil des so genannten Cyber-Laundering zu werden
(14.09.10) - Die Verdachtsanzeigen von Geldwäsche im Internet haben sich in Deutschland nach jüngsten Zahlen fast verdreifacht. Ins Visier der Fahnder geraten jetzt zunehmend Online-Plattformen, Online-Shops oder elektronische Voucher-Systeme. Denn die Täter nutzen hier gezielt das Angebot, virtuelles Geld online anzulegen und später in den realen Wirtschaftskreislauf zu transferieren.
Dabei profitieren die Kriminellen von stark wachsenden Transaktionszahlen, hinter denen sie unauffällig agieren können. Allein Social Media-Plattformen verzeichnen inzwischen einen täglichen Werteumsatz in Millionenhöhe. Die dort virtuell erkauften Guthaben lassen sich die anonymen Teilnehmer beispielsweise bei Gelegenheit in realer Währung auszahlen.
Für deutsche Unternehmen sind mit dieser Entwicklung erhebliche Risiken verbunden, sei es als Betreiber entsprechender Online-Angebote oder als Marktteilnehmer im Internet. Sie müssen im Rahmen ihrer Compliance-Aufgaben Wege finden, nicht ungewollt Teil des so genannten Cyber-Laundering (Money Laundering - Geldwäsche) von Kriminellen zu werden.
Die Wirtschaft gerät von gesetzlicher Seite unter Zugzwang. Denn nachdem seit zwei Jahren geltenden Geldwäschegesetz (GwG) sind praktisch alle Geschäftsleute branchenübergreifend dazu verpflichtet, genau definierte Sorgfaltsregeln einzuhalten, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Dazu gehört beispielsweise, Informationen über den Zweck und die Art einer Geschäftsbeziehung einzuholen oder die Identität der Vertragspartner zu prüfen (Know-your-Customer-Prinzip). So ist beispielsweise auch ein Schmuckhändler beim Verkauf eines hochpreisigen Produkts verpflichtet einen Herkunftsnachweis des Geldes zu verlangen.
Diese Anforderung wird in Deutschland aktuell nur selten erfüllt. Die Prävention gegen Geldwäsche wird in Unternehmen von einer Compliance-Einheit betreut. Insbesondere in kleineren und mittelständischen Unternehmen besteht jedoch oftmals kein ausreichendes Bewusstsein, welche Compliance-Aufgaben überhaupt bestehen und welche kriminellen Risiken adressiert werden müssen.
Derzeit fühlen sich 45 Prozent der Belegschaft in kleineren Unternehmen nur unzureichend über die Compliance-Anforderungen informiert. In Großunternehmen (ab 5.000 Mitarbeiter) sind es mehr als 40 Prozent.
"Mehr Aufklärung in Verbindung mit internen Schulungsmaßnahmen und einer Stärkung der Compliance-Funktion können helfen, aktuelle Schwachstellen zu reduzieren und Geldwäschern das Leben so schwer wiemöglich zu machen", sagt Bernd Michael Lindner, Compliance-Experte bei Steria Mummert Consulting. "Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung der Geldwäsche über das Internet, gegen die die meisten Unternehmen nicht genügend gerüstet sind." (Steria Mummert Consulting: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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