Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Sustainable Finance im Interesse der Banken


Sustainable Finance und Unternehmensfinanzierung: Wie passt das zusammen?
Dass das Zusammenspiel von Banken und Wirtschaft von großer Bedeutung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist, wird zunehmend erkannt



Von Dietmar Schwarz, Associate Director, Bundesverband deutscher Banken

Ein von der Sommerflut nahezu zerstörtes Ahrtal, Tornados unbekannter Stärke im Mittleren Westen der USA, demonstrierende Klimaaktivisten während der UN-Weltklimakonferenz COP26 – das vergangene Jahr hat eine Vielzahl einprägsamer Bilder produziert, die eine gemeinsame thematische Klammer haben: Klimawandel und Nachhaltigkeit.

Doch es sind nicht nur Bilder, die das vergangene Jahr hervorgebracht hat. Auf der COP26 in Glasgow wurden eine Reihe konkreter Vereinbarungen getroffen, mit deren Hilfe das 1,5-Grad-Ziel von Paris doch noch erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang hat sich auch der Finanzsektor in die Pflicht genommen: Die "Glasgow Financial Alliance for Net Zero", ein Bündnis der größten Finanzunternehmen der Welt, bekannte sich dazu, insgesamt 130 Billionen Dollar ihres verwalteten Kapitals zunehmend klimaneutral einzusetzen.

Vielzahl an Gesetzen und Standards
Dass das Zusammenspiel von Banken und Wirtschaft von großer Bedeutung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist, wird zunehmend erkannt. Längst existiert eine Vielzahl an nationalen und europäischen Gesetzen sowie Standards, um negative Umwelt- und Klimaauswirkungen ("E") zu reduzieren, soziale Teilhabe ("S") zu fördern und eine nachhaltige Unternehmensführung ("G") zu begünstigen. Diese werden in ihrer Regulierungstiefe und Anwendungsbreite in den kommenden Jahren noch deutlich ausgeweitet. Mit der EU-Taxonomie gibt es schon jetzt ein europaweites Regelwerk, das große Auswirkungen auf die Wirtschaft und speziell auf das Bankgeschäft hat.

Angesichts der sogenannten "Twin Transition", also der gleichzeitig zu bewältigenden nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft, stehen produzierende Unternehmen und Banken im Spotlight, um nachhaltige Produkte, Lieferketten und passgenaue Finanzierungen bereitzustellen bzw. auszubauen. Sie alle wissen: Ohne massive Anstrengungen sämtlicher Beteiligter wird der Klimawandel nicht gestoppt und die Wirtschaft nicht modernisiert. Dabei unterliegen Banken nicht nur umfangreichen gesetzlichen Vorgaben, ergänzt um institutsindividuelle Nachhaltigkeitsleitlinien. Auch der Erwartungsdruck seitens der Kunden, des Marktes und der Gesellschaft ist erheblich gestiegen.

Sustainable Finance im Interesse der Banken
Und doch sehen viele Institute die gewaltigen Herausforderungen vor allem als eine Chance, denn durch frühzeitige Implementierung der Standards und Vorgaben sowie einer nachhaltigen Ausrichtung lassen sich signifikante Wettbewerbsvorteile erzielen. Die Banken haben daher ein originäres Interesse daran, ihr Geschäft mit Krediten bzw. Anlagen in nachhaltigen Vermögensgegenständen deutlich auszubauen und auf diese Weise den Klimaschutz zu finanzieren. Viele Institute besitzen inzwischen erste praktische Expertise, die sie bei der Beratung ihrer Unternehmenskunden einsetzen können.

Im Zusammenspiel von Sustainable Finance und Unternehmensfinanzierung stellen sich aber nach wie vor zahlreiche Fragen: Welche Rolle nehmen Banken in Bezug auf nachhaltige Finanzierung ein? Wird sich die Unternehmensfinanzierung spürbar verändern? Sind Verwerfungen zwischen Kunden und Bank zu befürchten? Welche Auswirkungen hat Sustainable Finance auf die Kreditvergabe? Was bedeuten die Vorgaben aus der Taxonomie-Verordnung konkret für Banken und Unternehmen? (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 26.04.22

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • EU-Bankenpaket - Startschuss erfolgt

    Mit der Verkündung der Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "Bankenpaket") im EU-Amtsblatt ist der Weg frei für das geplante Inkrafttreten für alle europäischen Banken und Sparkassen zum 1. Januar 2025. Durch die neuen Regelungen werden u.a. die Kapitalanforderungen der europäischen Institute geschärft, darüber hinaus drohen aber vor allem durch die Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen hohe Kosten.

  • Wie steht der Bankenverband zum CMDI-Review?

    Der EU-Rahmen für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung von Banken (CMDI) legt fest, wie man mit Banken in Schwierigkeiten umgehen soll. Er wurde nach der Finanzkrise 2008 geschaffen, unter anderem um zu verhindern, dass Steuergelder zur Rettung von Banken verwendet werden müssen.

  • Connected Cars schützen

    Seit dem 1. Juli 2024 sind die Vorgaben der UNECE WP.29-Regelungen für die Automobilbranche verbindlich. Sie sollen künftig für eine verbesserte Cybersicherheit vernetzter Fahrzeuge sorgen. Dass das Thema Sicherheit vernetzter Fahrzeuge dringend angegangen werden muss, zeigt die im Januar 2024 durchgeführte Kaspersky-Studie "Cybersicherheit in der Automobilbranche" [2]. Denn 52 Prozent der IT-Entscheider in der Automobilbranche äußerten ernsthafte Bedenken, dass Connected Cars ausreichend geschützt sind. So stellen vor allem die V2V- (Vehicle-to-Vehicle) und V2I- (Vehicle-to-Infrastructure) Vernetzungen für 23 Prozent die größte Sicherheitsherausforderung bis 2026 dar.

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen