Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Qualitätsmanagement in Unternehmen


Neue ISO 9001:2015 rückt unternehmerische Risiken stärker in den Fokus
Auswirkungen auf das Risikomanagement - Mittelstand: 30 Prozent vernachlässigen Risiken

(23.01.15) - Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen bereiten sich aktuell auf die Anforderungen der neuen Version der ISO 9001:2015 vor. Durch die Revision der Norm für Qualitätsmanagement wird ein deutlicherer Fokus auf das Risikomanagement in Unternehmen gesetzt als bisher. Insbesondere mittelständische Unternehmen werden ihr Managementsystem wahrscheinlich ergänzen müssen. Laut einer TÜV Rheinland-Studie aus dem Jahr 2014 unter mehr als 600 mittelständische Unternehmen hat ein Viertel aller Unternehmen kein Managementsystem, und rund 30 Prozent nahmen keinerlei Risikosteuerung vor. "Es ist sinnvoll, Risiken gemäß den Anforderungen der ISO 9001:2015 zu identifizieren, zu bewerten und durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren", erklärt Jürgen Ohligschläger, Produktverantwortlicher für Qualitätsmanagement bei TÜV Rheinland.

Veränderungen, Innovationen und schnelle Entwicklungszyklen stehen in vielen Unternehmen heute an der Tagesordnung. Aber Änderungen ziehen oftmals Risiken nach sich, die sich negativ auf die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens auswirken können. Die ISO 9001:2015 fordert das Implementieren und die dauerhafte Wirksamkeit eines Risikomanagements.

Maßgebliches Ziel: Risiken, die sich auf die Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie die Kundenzufriedenheit auswirken können, bewusst zu machen und gegebenenfalls zu mindern oder auszuschalten. Unternehmen sind entsprechend angehalten, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Unternehmen kann zum Beispiel entscheiden: wird das Risiko in Kauf genommen, vermieden oder werden geeignete Maßnahmen entwickelt, um die Auswirkungen dieses Risikos gering zu halten.

Bewertung möglicher Risiken wichtig
Die Norm gibt nicht vor, welche Methoden für die Schritte einzusetzen sind. Entsprechend sind Unternehmen frei in der Wahl ihrer Methode und können beispielsweise FMEA – eine Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse – ein Ishikawa-Diagramm, die 5-Why-Methode oder Brainstorming einsetzen. "Oft wird uns die Frage gestellt, ob die Norm Vorgaben zur Anzahl von Risiken macht. Diese gibt es nicht. Es gibt unzählige Risiken die auftreten können, aber Unternehmen sollten sich die Frage stellen, welche Risiken wahrscheinlich oder welche gravierend sind", erklärt Jürgen Ohligschläger.

Verändert sich im Unternehmen und an seinem Kontext nichts, ist es durchaus möglich, dass sich an Risiko und dem Risikoszenario im Unternehmen über Jahre nichts ändert. Allerdings ist dieses nicht wahrscheinlich, da Marktveränderungen und auch gesellschaftliche Entwicklungen das Unternehmen beeinflussen.

Da die ISO 9001:2015 neben Anforderungen an das Risikomanagement auch Neuerungen in anderen Themenfeldern beinhaltet, wird empfohlen, die Lücken zur neuen Norm zu identifizieren und einen Implementierungsplan zu entwickeln. Auch ist es sinnvoll, bei allen Beteiligten einer Organisation das Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen und entsprechend zu informieren. (TÜV Rheinland: ra)

TÜV Rheinland: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen