Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Diesem Beispiel sollten Firmen weltweit folgen


Unternehmen weltweit könnten vieles vom Führungsstil des Papstes lernen
Laut Wirtschaftsprofessor Luigi Zingales von der Chicago Booth School of Business vermittelt der Heilige Vater durch entschiedenes Eingreifen die Werte der Institution auf sehr effektive Weise

(06.11.14) - Sollten Manager, denen schwerwiegende Vergehen vorgeworfen werden, bis zur nachgewiesenen Schuld in ihrer Stellung bleiben dürfen, selbst wenn konkrete Anklage erhoben worden ist? Papst Franziskus I weicht von einer jahrhundertealten kirchlichen Praxis ab, indem er entschieden angeklagte Prälaten ihrer Ämter enthebt, anstatt Jahre, oder sogar Jahrhunderte, auf den Nachweis ihrer Schuld zu warten. Laut Professor Luigi Zingales von der University of Chicago Booth School of Business geht er so mit einem Beispiel voran, dem Firmen weltweit folgen sollten.

Die Neuorganisation der Vatikanbank, die Amtsenthebung kontroverser und verschwenderischer Amts- und Würdenträger der Kirche ("Bischof Bling Bling") sowie das Befürworten der Festnahme eines wegen Pädophilie angeklagten früheren Vatikan-Botschafters "vermitteln der Außenwelt glaubhaft die Werte derer, die ganz oben sitzen, und somit der gesamten Institution".

Zingales erklärt, andere führende Manager in großen Unternehmen sollten es Franziskus gleichtun. "Allzu oft nehmen Firmenchefs nur dann Stellung, wenn ihr Image auf dem Spiel steht. Angestellte wissen das und schauen weg. Sie hören nur dann hin, wenn Handlungen auf solche Stellungnahmen folgen. Ab heute ist der Kampf der Kirche gegen Pädophilie mehr als bloße Worte: Er ist Wirklichkeit geworden."

Laut Zigales liegt das Wesen dieser neuen Unternehmensführung im Verständnis des Unterschieds zwischen strafrechtlicher und geschäftsführender Verantwortung. Er betont: Im Gegensatz zu Privatbürgern, die ein Recht auf die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Beweis ihrer Schuld haben, sind Institutionen keinesfalls dazu verpflichtet, ihre Führungskräfte bis zum Urteil zu schützen.

Eine strafrechtliche Verurteilung, so Zingales, benötigt Beweise, die jeden Zweifel ausschließen. Wohingegen bei Disziplinarverfahren - Amtsenthebung oder Entlassung - die Richtlinie viel tiefer liegt und liegen sollte, besonders im Fall von Top-Managern. "In manchen Fällen, wie zum Beispiel in dem des Bischofs, benötigt man nicht einmal Beweise: Der berechtigte Zweifel reicht aus. Aus der Manager-Perspektive ist das eine einfache 'Kosten-Nutzen'-Rechnung."

"Die Führungskräfte sind die ersten, die den Gesetzen und Regeln folgen sollten. Papst Franziskus hat nichts zu befürchten, da er selbst ein Vorbild ist. Aber stimmt das auch für die Spitzen unserer Unternehmen?", fragt Zingales. Für ihn ist klar, dass dies der Fall sein sollte und auch sein könnte, wenn mehr Firmen Verantwortung für ihre Führungskräfte übernehmen würden. (University of Chicago: ra)

University of Chicago: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen