Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Compliance benötigt entsprechende Regeln


Mangelnde Fachkenntnis von Mitarbeitern gehört bei der Umsetzung einer Compliance-Strategie zu den gefährlichsten Fallstricken
Die Überwachung des Regelwerks vermeidet unnötige Kosten, zum Beispiel durch materielle Schäden oder Geldstrafen


(31.01.11) - Der aktuelle Dioxin-Skandal zeige einmal mehr: Wird die Regelüberwachung (Compliance) - aus voller Absicht oder durch Nachlässigkeit - außer Kraft gesetzt, können gigantische Schäden entstehen, die sowohl moralisch als auch finanziell ins Abseits führen. Bei zahlreichen Mittelständlern und Konzernen gehörte Compliance zur Tagesordnung. Wie auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) eine funktionierende Compliance realisieren können, erklärt die Unternehmensberatung Becker von Buch.

Wichtigste Voraussetzung für die Einführung von Compliance sind entsprechende Regeln. Die definiert entweder die Geschäftsleitung (beispielweise zum Umgang mit recyclingfähigem Abfall) oder sie kommen vom Gesetzgeber beziehungsweise berufsständischen Organisationen.

So kennt jeder Unternehmer bestimmt die "Hinweise zur Ersten Hilfe", die von diversen Berufsgenossenschaften als verpflichtender Aushang zur Verfügung gestellt werden. Aufgabe der Compliance ist es nun, die Einhaltung eines Regelwerks zu überwachen. Dazu muss es zunächst einen Verantwortlichen geben, der möglichst aus der Geschäftsleitung kommt oder dieser direkt unterstellt ist. Diesen Compliance-Manager erwarten dann folgende Aufgaben:

Identifikation von Risiken
Dazu gehören im Wesentlichen das Erfassen und Überprüfen von Risikofaktoren innerhalb von Produktionsabläufen, das Abschätzen des finanziellen und rechtlichen Risikos sowie eine genaue Kenntnis aller Rahmenbedingungen.

Aufbau eines internen Informationssystems
Mangelnde Fachkenntnis von Mitarbeitern gehört bei der Umsetzung einer Compliance-Strategie zu den gefährlichsten Fallstricken. Wer nicht weiß, wie eine Regel angewandt wird, kann diese naturgemäß nicht befolgen. Der Compliance-Manager muss somit für den Aufbau von Wissen sorgen, beispielsweise über Schulungsmaßnahmen.

Aufbau eines externen Informationssystems
Wird gegen eine Regel verstoßen, muss dies Konsequenzen haben. Dazu ist ein Meldesystem notwendig, an das die Geschäftsleitung unmittelbar angeschlossen ist. Für rechtlich relevante Verstöße sind auch Behörden einzubinden.

Dass Compliance alles andere als reiner Selbstzweck ist, steht außer Frage. Die Überwachung des Regelwerks vermeidet unnötige Kosten, zum Beispiel durch materielle Schäden oder Geldstrafen. Zudem beugt gut organisierte Compliance einem Imageverlust vor. Insgesamt gesehen minimieren sich die Risiken eines Unternehmens, die Effizienz steigert sich und die Wettbewerbsfähigkeit wird erhöht. Und davon können kleinere und mittlere Unternehmen besonders profitieren. (Becker von Buch Unternehmensberatung: ra)

Becker von Buch: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen