Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Schutz vor Produkthaftungsschäden


Produkthaftungsschäden präventiv vermeiden: Durch vorbeugende Maßnahmen und Prozessdokumentation Risiko mindern
Hohe Kosten und Reputationsschäden durch Produktionsmängel lassen sich wirkungsvoll vermeiden - Maßnahmen wie Chargenverfolgung und Prozessüberwachung schützen vor den Ansprüchen Dritter



Die Kombination aus präventiven Maßnahmen sowie der Dokumentation und regelmäßigen Auswertung von Produktionsdaten hilft produzierenden Unternehmen dabei, sich vor Produkthaftungsansprüchen zu schützen. Dies ist die vierte der sechs goldenen Regeln, die der Softwareanbieter CSP GmbH & Co. KG für Qualitätssicherungsmaßnahmen in der fertigenden Industrie definiert hat. Im Automotive-Bereich etwa liegen die Ursachen für Produktrückrufe Statistiken zufolge zu etwa 75 Prozent in der Auto-Mechanik. Nur ein geringer Teil ist auf elektronische Mängel zurückzuführen. Die damit verbundenen hohen Kosten für die Produkthaftung sowie eine negative Reputation lassen sich effektiv vermeiden, wenn entsprechende Vorkehrungen zur Qualitätssicherung schon während des Produktionsprozesses greifen.

Chargenverfolgung
Der Weg einzelner Bauteile im Produktionsprozess lässt sich jederzeit über eine Chargen- oder Bauteilidentverfolgung nachvollziehen. Es können über die Chargen-/Bauteilidentverfolgung sowohl Produkte als auch Hauptbauteile identifiziert werden, in denen ganze Chargen oder einzelne Bauteile in der Produktion verwendet wurden. Die Chargen-/Bauteilidentverfolgung erkennt auf Knopfdruck zum Beispiel anhand von Identnummern, in welchen Fahrzeugen bestimmte Bremsen verbaut wurden. Auch typisches Schüttgut wie Schrauben lässt sich über die Chargenverfolgung sehr einfach aufspüren. Die betroffenen Produkte können schnell identifiziert werden.

Prozessüberwachung
Die Überwachung des Produktionsprozesses ist ein weiterer Baustein für den Schutz vor Produkthaftungsschäden. Werden entsprechende Grenzwerte für bestimmte Verarbeitungsschritte wie Verschraubungen eingerichtet, wird sofort ein Alarm ausgelöst, wenn der Wert überschritten ist. Sofort lassen sich die fehlerhaften Bauteile nachbessern oder aus der Prozesskette entfernen. Auch wenn ein Produkt aus Sicht der Prozessdaten unvollständig oder fehlerhaft ist, wenn es am Ende der Produktionslinie ankommt, werden die Verantwortlichen informiert und das Bauteil kann überprüft werden.

Prozessdaten-Management
Eine kontinuierliche Auswertung der gesammelten gemessenen Prozessdaten aus dem Produktionsprozess ist zielführend, um Trends und Tendenzen zu erkennen. Selbst wenn bestimmte Prozesse Messergebnisse im Rahmen der Schwellwerte erzielen, kann es sein, dass sich ein Negativ-Trend abzeichnet. So lässt sich auf Basis der Prozessdaten bereits frühzeitig korrigierend in den Produktionsprozess eingreifen. Möglicherweise müssen Werkzeuge oder Einstellungen nachjustiert werden. All dies lässt sich erledigen, bevor echte Produktmängel überhaupt erst entstehen.

Werkerführung
Werden die zuständigen Mitarbeiter an Arbeitsstationen mithilfe einer Werkerführung exakt angeleitet und Schritt für Schritt durch Computervisualisierungen durch den Prozess geführt, sinkt das Risiko menschlicher Fehler in diesem Produktionsabschnitt. Hier können zusätzliche Vorkehrungen nach dem "Null-Fehler-Prinzip" integriert werden. Es lässt sich etwa die Verwendung eines bestimmten Werkzeuges oder die Ausrichtung auf eine bestimmte Position erzwingen, oder bestimmte Vorgänge können erst dann durchgeführt werden, wenn ein anderer Schritt bereits abgeschlossen und quittiert ist.

Dokumentation und Archiv
Bei all diesen Maßnahmen ist es besonders wichtig, dass die Arbeitsabläufe und Prozessdaten vollständig in einer Dokumentation erfasst werden. Dies sollte in einem automatisierten Prozess erfolgen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Uhrzeiten und welches Bauteil mit welchen Messwerten zum jeweiligen Prozess gehört, lassen sich ebenfalls dokumentieren. Auch weiteres Datenmaterial, zum Beispiel zur Fertigungsanlage, lässt sich hinzufügen. Sämtliche Produkt- und Prozessdaten landen so automatisiert in einer Datenbank und können als vollständige Dokumentation rechtsverbindlich die Qualität des Prozesses und des Produktes nachweisen. Wichtig ist hierbei, dass die Daten nach der Speicherung nicht veränderbar oder manipulierbar sind.

"Klagen und Schadensersatzansprüche aus der Produkthaftung können für produzierende Unternehmen sehr schnell sehr teuer werden. Wer für dieses Risiko sensibilisiert ist, sollte rechtzeitig durch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen vorbeugen und alle automatisierten und gegebenenfalls manuellen Prozessschritte dokumentieren. So lassen sich Produktschäden und Rückrufaktionen nachhaltig vermeiden", sagt Alexander Cocev, Projektleiter Prozessdatenmanagement bei CSP. (CSP: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 29.09.16

CSP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen