Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Wegerisiko - Risiko des Arbeitnehmers


Wegen Streik zu spät im Büro: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Bei Verspätungen infolge voraussehbarer Wetterprobleme oder auch Streiks muss der verhinderte Arbeitnehmer mit einer Lohnkürzung rechnen oder alternativ die fehlenden Arbeitsstunden nacharbeiten

(23.09.14) - Streik im Bahn- und Flugverkehr: Der Weg zum Arbeitsplatz kann jetzt mitunter beschwerlich oder gar unmöglich sein. Müssen Arbeitnehmer dann Urlaub nehmen oder entschuldigt ein Streik ihr Zuspätkommen oder Fernbleiben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt Arbeitnehmer über ihre Rechte, aber auch Pflichten bei einem Piloten- oder Bahn-Streik auf.

Der Warnstreik der Lokführer hat vergangenen Montag zu bundesweiten Zugausfällen und Verspätungen geführt. Zigtausende Pendler waren davon betroffen: Insgesamt standen 90 Prozent aller Güter- und Personenzüge still oder hatten Verspätung. Besonders folgenreich waren die Arbeitsniederlegungen bei den S-Bahnen in Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt, München und Stuttgart sowie in Nordrhein-Westfalen. Und weitere Warnstreiks oder ein Dauerstreik der Bahn sind nicht ausgeschlossen.

Doch wie sieht es dann mit der Pflicht des Arbeitnehmers aus, trotzdem pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen? "Aus rechtlicher Sicht ist die Sache eindeutig: Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, dann verpflichtet er sich, seinem Arbeitgeber gegen Gehalt eine Arbeitsleistung zu erbringen", erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dazu gehört auch, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Der Arbeitnehmer trägt dabei das so genannte "Wegerisiko". Es gilt auch bei einem Streik im öffentlichen Nahverkehr. Unter diesem Begriff versteht das Bundesarbeitsgericht das Risiko, beispielsweise wegen absehbarer Verkehrsbehinderungen wie Schnee, Glatteis oder umgefallener Bäume nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen zu können. "Bei Verspätungen infolge voraussehbarer Wetterprobleme oder auch Streiks muss der verhinderte Arbeitnehmer mit einer Lohnkürzung rechnen oder alternativ die fehlenden Arbeitsstunden nacharbeiten", erläutert die D.A.S. Juristin.

Witterungsbedingte Behinderungen sind jedoch meistens absehbar und Streiks oft angekündigt. Betroffene Angestellte sollten sich daher rechtzeitig um alternative Routen oder Verkehrsmittel, aber auch um einen früheren Start in den Arbeitstag bemühen. Ansonsten gilt: So früh wie möglich den Chef informieren, dass es eventuell später wird. Ob und wie der Angestellte die verpassten Arbeitsstunden nachholt, sollte er ebenfalls mit seinem Vorgesetzten besprechen. Im Rahmen von Gleitzeit ist das meist recht einfach. Handelt es sich um Schichtdienst oder Teilzeit, sollten alle Beteiligten eine gemeinsame Lösung suchen. Wichtig: In manchen Betrieben regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, was bei Verspätungen gilt!

Pilotenstreik: Wenn der Urlaub plötzlich länger dauert…
Wie an allen anderen Arbeitstagen gilt auch am ersten Tag nach dem Urlaub: Pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Doch was tun, wenn Fluggesellschaften bestreikt werden? Denn derzeit müssen auch Fluggäste in Deutschland weiter mit Streiks der Piloten rechnen. "Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um nach Hause zu kommen und rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen”, erklärt die Rechtsexpertin der D.A.S. "Selbst, wenn die Rückreise dadurch teurer wird oder länger dauert." Der Arbeitgeber muss den unfreiwillig verlängerten Urlaub nicht bezahlen. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nicht. Die Fehltage werden als unbezahlter Urlaub verbucht oder können mit noch offenen Urlaubstagen verrechnet werden.

Checkliste:
Zu spät am Arbeitsplatz?
>> Mit der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.
>> Verhindern ÖPNV-Streiks ein pünktliches Erscheinen, trägt der Arbeitnehmer das so genannte "Wegerisiko".
>> Arbeitgeber haben bei einem verspäteten Erscheinen durch ein Wegerisiko das Recht, den Lohn zu kürzen.
>> Arbeitnehmer müssen die ausgefallenen Arbeitszeiten nachholen.
>> Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eigene Regelungen zu Verspätungen enthalten!
>> Auch bei einer verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub wegen Pilotenstreik trägt der Arbeitnehmer das Risiko.
>> Grundsätzlich gilt: So früh wie möglich den Chef über die Verspätung informieren und eventuell die Nacharbeit besprechen!
(D.A.S. Rechtsschutzversicherung: ra)

D.A.S.: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen