Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Datenschutz contra Archivierung


Neue rechtliche und technische Herausforderungen durch Smart Contracts
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt Juristen, jetzt aktiv zu werden - Juristen sollen Einfluss nehmen auf Entwicklung geeigneter Software-Lösungen



Die Digitalisierung rechtlicher Prozesse ist eine der großen aktuellen Herausforderungen – für Techniker und für Juristen. So stand auch der Deutsche Anwaltstag 2017 (DAT) ganz im Zeichen von Legal Tech. Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV), davit, setzte sich in ihrer Veranstaltung auf dem DAT mit Themen rund um Digitales Vertragsmanagement auseinander.

"Smart Contracting ist das Thema der Stunde", resümiert Dr. Siegfried H. Streitz, Mitglied des Beirats der davit. Streitz verweist darauf, dass diese elektronischen Verträge etwas grundsätzlich anderes seien als die vertraute digitale Akte: "Smart Contracts sind dynamisch. Das heißt, sie können etwa im Vertragsverlauf selbständig bestimmte Aktionen durchführen. Es handelt sich hier um eine komplexe, eigenständige Technik."

"Es müssen noch zahlreiche rechtliche und technische Hürden genommen werden, ehe die Kanzleien wirklich auf Smart Contracting umstellen können", ergänzt Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Schneider, Vorsitzender des Beirats der davit. Hierzu zählten etwa Programmierfehler.

Bei der Programmierung von Software seien Fehler niemals auszuschließen. Es spielt daher eine große Rolle, dass die Ergebnisse, die mit den Systemen erzielt werden, auch jeweils reproduziert werden können. Denn dies gilt in logischer Konsequenz auch für die Fehler. Ungeklärt ist zum jetzigen Zeitpunkt noch, wie mit solchen Programmierfehlern eines Vertrags umzugehen ist und wer hierfür die Verantwortung zu tragen hat.

Auch die Datenarchivierung – eine Querverbindung zwischen den stets virulenten Themen Sicherheit und Datenschutz – wirft aktuell noch Fragen auf. Während aus Sicht des Datenschutzes Löschungen geboten und ein wichtiges Mittel des Datenschutzes sind, steht dem das Bedürfnis und zum Teil auch die gesetzliche Verpflichtung zur Archivierung gegenüber.

Angesichts der rechtlichen und technischen Komplexität fordert die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht die Juristen auf, proaktiv zu handeln: "Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem die Entwicklung entsprechender digitaler Produkte in den Startlöchern steht. Damit wir mittelfristig auch die Produkte in Händen halten, die praxistauglich sind, dürfen wir nicht abwarten, sondern müssen auf Anbieter von Datenbanken und IT-Entwickler zugehen und unsere Bedürfnisse und Anforderungen formulieren", empfiehlt Schneider. (davit: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 28.07.17

davit: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen