Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Die hohe Kunser der AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wie Onlinehändler alles richtig machen
Eine gesetzliche AGB-Pflicht für Unternehmen gibt es in Deutschland tatsächlich nicht



we Carsten Gerlt
we Carsten Gerlt Rechtsanwalt und Partner bei gunnercooke, Bild Gunnercooke

Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – gelten für viele Unternehmer als Fluch und Segen zugleich. Doch wer die Antwort auf die Frage sucht, welche Regelungen in den AGB enthalten sein müssen, wird wohl überrascht sein, denn die Lösung lautet: gar keine. Uwe Carsten Gerlt, Rechtsanwalt und Partner bei gunnercooke, bestätigt: "Eine gesetzliche AGB-Pflicht für Unternehmen gibt es in Deutschland tatsächlich nicht. Hat ein Shop allerdings keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten die gesetzlichen Regelungen."

Transparent und übersichtlich
Onlinehändler unterliegen der Informationspflicht nach § 312d BGB: Zu den zahlreichen Details, die der Betreiber aufführen muss, gehören zum Beispiel die Vertragstextspeicherung, Sonderregelungen für Abos und individuelle Waren, Eigentumsvorbehalt oder der Hinweis auf das Gewährleistungsrecht. Je nach Geschäft kann dies durch eine Widerrufsbelehrung, freiwillige Rückgabegarantien oder Zahlungs- und Versandhinweise ergänzt werden. Diese Punkte stellen sie ihren Kunden am besten gesammelt als AGB und vor allem vor Vertragsabschluss zur Verfügung. "Eine reine Wiedergabe der Gesetze ist allerdings unnötig und eine missbräuchliche Einschränkung der Verbraucherrechte unwirksam", macht Gerlt klar. "In der deutschen Gesetzgebung findet seit vielen Jahren eine kontinuierlich steigende Stärkung von Verbraucherrechten statt.

Eine Einschränkung ist in den meisten Fällen nicht möglich und sogar abmahnfähig." Innerhalb der legalen Grenzen können Händler jedoch die Chance nutzen, mit ausführlichen AGB die eigenen Rechte und Ansprüche zu festigen. "Beispielsweise kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen in den AGB verkürzt werden", führt der Experte aus. "Weiterhin ist es möglich, Besonderheiten der angebotenen Leistung festzuhalten oder vorab häufige Fragen zu klären." Zur benötigten Transparenz gegenüber den Kunden gehört auch die richtige Platzierung der Informationen. Es ist nicht ausreichend, diese irgendwo im Webshop online zu stellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann Teil des geschlossenen Vertrags, wenn sie in diesen einbezogen werden: Betreiber müssen also ausdrücklich bei Vertragsabschluss auf bestehende AGB hinweisen und damit dem Käufer eine Kenntnisnahme ermöglichen. Außerdem müssen Endkonsumenten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Bestätigungsmail oder spätestens mit der Warenlieferung zugehen.

Endverbraucher vs. Businesskunden
Wichtig beim Verfassen der Pflichtinformationen ist die Trennung von Otto Normalverbrauchern und Geschäftskunden. Denn was bei B2B-Verträgen möglich ist beziehungsweise ausgeschlossen werden kann, ist im Bereich B2C eventuell schon abmahnfähig. Beispielsweise haben Verbraucher gegenüber Händlern Rechte, wenn die Ware einen Mangel hat. Eine Sache hat nur dann keinen Mangel, wenn sie den subjektiven, objektiven sowie den Montage-Anforderungen entspricht. Gerlt dazu: "Diese Tatsache ist rechtlich fest verankert und kann gegenüber Verbrauchern nicht per AGB ausgeschlossen werden." Anders liegt der Fall, wenn sie an Unternehmer verkaufen: Dann können sie in den AGB festlegen, dass der objektive Mangelbegriff nicht gilt und es nur auf die individuelle Vereinbarung ankommt.

Achtung, Abmahnung
"§ 308 BGB fasst Regelungen zusammen, die zur Ungültigkeit von AGB führen, wie beispielsweise unangemessen lange Fristen zur Vertragserfüllung oder branchenunübliche Nutzungs- und Gebrauchsgebühren. Ebenso ist es nicht möglich, dass der Betreiber des Shops Mitteilungen von besonderer Wichtigkeit nach Versand grundsätzlich als zugestellt betrachten kann", erklärt der Rechtsexperte. Häufig hängt es von vermeintlich kleinen Formulierungsfehlern in den AGB ab, ob Verbraucher den Onlineshop rechtlich belangen können. Aus diesem Grund sollten sie immer von Fachleuten verfasst werden. Wichtig: Unzulässige Klauseln sorgen dafür, dass die gesamte Regelung ihre Gültigkeit verliert. Rechtswidrige AGB gelten als Wettbewerbsverstoß, sind abmahnfähig und können bei Nichtbeachtung von Unterlassungsverpflichtungen fünfstellige Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Kurzprofil:
Uwe Carsten Gerlt ist Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht und Partner bei der Kanzlei gunnercooke mit über 300 Partnern, einer der führenden internationalen Rechtsberatungen mit deutschen Standorten in Berlin, Düsseldorf, München und Hamburg. Mit dreißig Jahren Berufserfahrung berät er Unternehmen in nahezu allen juristischen Angelegenheiten, die in einem Betrieb vorkommen können, und zeichnet sich durch seine praxisorientierte Arbeit und seine Hands-on-Mentalität aus. Die gunnercooke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schlägt nicht nur eine Brücke über den Ärmelkanal, sondern setzt auch national auf flexible Zusammenarbeit erfahrener Rechtsanwälte und Spezialisten zum Vorteil ihrer Mandanten. (gunnercooke Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 27.03.23

gunnercooke Rechtsanwaltsgesellschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen