Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

DSGVO-Compliance in Unternehmen


Die vier großen Hürden: Stolpersteine bei der DSGVO-Compliance zu umgehen
Ein Punkt, der bei der Einhaltung der DSGVO-Compliance gerne unter dem Radar verschwindet, sind Drittanbieter



Datenschutz wird immer wichtiger, gleichzeitig steigen die Datenmengen rasant an. Ohne strategischen Ansatz stehen Unternehmen auf verlorenem Posten. Exterro, Anbieter von Legal-GRC-Software, die E-Discovery, digitale Forensik, Datenschutz und Cybersecurity-Compliance vereint, zeigt, wie Unternehmen die vier großen Hürden auf dem Weg zur DSGVO-Compliance meistern.

Allein die große Vielfalt an Compliance- und Datenschutzregelungen ist schon eine enorme Herausforderung. Unternehmen müssen weltweit und sogar innerhalb von Europa unterschiedliche Regularien beachten, wobei erschwerend hinzukommt, dass sich diese Vorschriften immer wieder ändern. Damit stehen sie vor der schwierigen Aufgabe, ihre internen Prozesse kontinuierlich anzupassen, damit sie alle Vorgaben stets einhalten. Dies nicht zu tun, kann schwerwiegende Folgen haben, da Verstöße zunehmend sanktioniert werden.

Folgende Maßnahmen gilt es aus Sicht von Exterro umzusetzen, um Stolpersteine bei der DSGVO-Compliance zu umgehen:

>> Führen eines Dateninventars. Einfach ausgedrückt: Wenn Unternehmen nicht wissen, wo sich ihre Daten befinden, wer Zugang zu ihnen hat und wer in ihrem Unternehmen für sie verantwortlich ist, ist es nicht möglich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Das Problem verschlimmert sich mit jedem Tag, an dem ein Unternehmen es versäumt, sein Dateninventar zu aktualisieren oder zu pflegen. Um ein umfassendes Dateninventar zu erstellen, ist es deshalb wichtig, alle Standorte und Datenquellen – ob nun Fileserver, Cloud-Services oder Mail-Systeme – zu erfassen und zu berücksichtigen.

Moderne Lösungen bestimmen darüber hinaus, in welche Prozesse diese Daten eingebunden sind, welchen Aufbewahrungsfristen sie unterliegen und unterstützen bei der Definition von Löschprozessen. Da Daten immer wieder bearbeitet oder kopiert werden oder neue hinzukommen, reicht die initiale Datenbestandserfassung nicht – das Inventar bedarf einer regelmäßigen Aktualisierung. Damit diese schnell vonstattengeht und nicht zu viele IT-Ressourcen beansprucht, nutzen smarte Tools unter anderem statistische Verfahren, um Veränderungen an Daten und Zugriffen aufzuspüren.

>> Verwalten von Anfragen auf Datenzugang. Die Bearbeitung von Auskunfts- oder Löschanfragen gemäß DSGVO kann aufgrund der ständig wachsenden Datenmengen und der zunehmenden Zahl an Datenquellen sehr aufwändig sein – insbesondere, wenn viele solcher Data Subject Access Requests (DSAR), hierzulande auch Datensubjekt-Zugriffsanfragen genannt, eintreffen. Meist arbeiten die dafür Zuständigen mit umfangreichen Listen und Tabellen, was zu unzähligen Rückfragen bei Kollegen führt, um alle benötigten Informationen zusammenzutragen. Manuelle Prozesse sind jedoch zeitraubend und fehleranfällig. Für Datenschutzverletzungen, die eine Meldung bei der zuständigen Behörde binnen 72 Stunden und eine Benachrichtigung der Betroffenen erfordern, sind sie zudem völlig ungeeignet. Eine moderne Lösung bietet für alle Aufgaben und Aktivitäten entlang des gesamten DSAR-Prozesses automatisierte und leicht anpassbare Workflows und reduziert damit den Zeitaufwand auf Minuten.

>> Reduzieren von Risiken durch Dritte. Ein Punkt, der bei der Einhaltung der DSGVO-Compliance gerne unter dem Radar verschwindet, sind Drittanbieter. Genauer gesagt, welche Partner und Dienstleister haben Zugriff auf Unternehmensdaten? Und welche davon stellen eine Gefahr dar? Drittanbieter, die mit sensiblen Firmendaten arbeiten, aber laxe Sicherheitspraktiken anwenden, erhöhen das Risiko einer Datenschutzverletzung. Eine moderne Lösung für die DSGVO-Compliance erstellt Risikoprofile für die unterschiedlichen Partner. Mit diesen sind Unternehmen in der Lage, mögliche Gefahren vorab zu identifizieren und angemessen darauf zu reagieren.

>> Umgang mit Datenschutzverletzungen. Je nach Art des Verstoßes muss ein Unternehmen Aufsichtsbehörden oder Kunden, deren Daten betroffen sind, benachrichtigen und Aufzeichnungen über die Untersuchung des Verstoßes für einen bestimmten Zeitrahmen aufbewahren. Die genauen Anforderungen hängen von den Gerichtsbarkeiten ab, in denen die Verstöße stattfanden, sowie von den Regularien, die für diese Daten gelten. Die Entscheidung, über Vorfälle zu berichten, ist jedoch in vielen Unternehmen eine Kombination aus objektiven und subjektiven Erwägungen – auch bei der Bestimmung der tatsächlichen Schwere des Vorfalls. Dabei ist die ordnungsgemäße Orchestrierung und Kommunikation des Benachrichtigungsprozesses von entscheidender Bedeutung, um bei Datenschutzverletzungen und anderen Vorfällen verteidigungsfähig zu sein. Moderne Lösungen unterstützen ein automatisiertes Meldeverfahren, das auch vor Gericht Bestand hat.

"Kein Unternehmen kann sich heute noch grobe Nachlässigkeiten im Umgang mit persönlichen Daten von Verbrauchern und Kunden erlauben – der Image-Schaden wäre gewaltig und auch die verhängten Strafzahlungen können richtig teuer werden. Die wenigsten Firmen sind allerdings gut darauf vorbereitet. DSGVO-Konformität mit händisch gepflegten Excel-Tabellen sicherstellen zu wollen, ist schlicht unmöglich", erklärt Istvan Puskas, Director Sales DACH Corporate bei Exterro. "Mit einer intelligenten Softwareplattform wie Exterro Legal GRC werden alle Prozesse rund um die DSGVO-Compliance sorgfältig orchestriert. So stellen Unternehmen sicher, dass sie alle E-Discovery- und Datenschutzanforderungen erfüllen – und den gesetzlichen Auflagen jederzeit entsprechen." (Exterro: ra)

eingetragen: 23.09.22
Newsletterlauf: 08.11.22

Exterro: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen