Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Gewährleistung des Datenschutzes


Eine Überwachung durch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten kann dabei helfen, Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu minimieren
Erfassung von Verarbeitungstätigkeiten ist essenziell für den Datenschutz



Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Führung eines "Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten" (VTT) im Sinne des Datenschutzes ist keine Kür, sondern Pflicht. Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Drittanbieter wie Cloud-Service-Provider, Marketingagenturen und Datenanalytik-Unternehmen, müssen Verarbeitungstätigkeiten festhalten und dokumentieren. Doch es gibt Ausnahmen von der Regel. Die Verarbeitungstätigkeiten an sich sind als wesentliche Vorgabe der DSGVO fest definiert, aber das Verzeichnis muss beständig angepasst und überwacht werden. Carmao gibt einen Überblick, wer Auskunft geben muss und worüber.

"Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist Artikel 30 der DSGVO und verpflichtend. Das ist vielen nicht bekannt. Das VVT ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Wahrung der Rechte der betroffenen Personen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Daten, die sie sammeln, verwenden und speichern, geschützt und sicher sind. Doch es gibt auch Ausnahmefälle", erklärt Ulrich Heun, Geschäftsführer der Carmao GmbH.

Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, die keine komplexen Datenverarbeitungstätigkeiten ausführen, müssen im Prinzip kein VVT führen. Hierbei gibt es jedoch auch Abweichungen. Denn grundsätzlich sind auch kleinere Unternehmen verpflichtet, den geltenden Datenschutzgesetzen zu entsprechen und personenbezogene Daten angemessen zu schützen. In bestimmten Fällen, wie z. B. bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten, kann es also trotzdem erforderlich sein, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Denn in fast jedem Unternehmen werden Personalakten geführt, Kundendatenbanken verwaltet oder Newsletter versandt. Somit werden personenbezogene Daten verarbeitet, für die eine Verpflichtung zur Erfassung im Sinne des VVT besteht.

Mehr Sicherheit, weniger Risiko – durch besseren Einblick in die Prozesse
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist das Kernstück einer jeden Datenschutzdokumentation und gibt Auskunft darüber, welche Verarbeitungsvorgänge im Unternehmen stattfinden. Zudem ergibt sich ein Überblick über die Prozesse und ob diese noch zeitgemäß sind oder angepasst werden müssen. Durch die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten kann das Unternehmen sicherstellen, dass es den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht und dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden. Außerdem kann die Überwachung dabei helfen, Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu minimieren.

"Erst durch ein akkurates Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist es möglich, die in einem Unternehmen stattfindenden Verarbeitungsvorgänge zu überschauen, zu kontrollieren, auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen und damit alle verbundenen Risiken zu bewerten. So lässt sich Handlungs­bedarf erkennen und in angemessener Art umsetzen", sagt Ulrich Heun. (Carmao: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 30.05.23

Carmao: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen