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Medien-Fondsprospekt und Steuerspareffekt


Medienfonds: Schadensersatzansprüche drohen zum 31. Dezember 2010 zu verjähren
Mehr als 100.000 Anleger von Steuernachzahlungen betroffen - Ansprüche gegen Vermittler oder Kreditinstitute möglich


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Nicole Mutschke

Wer Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich beeilen, Bild: Kanzlei Mutschke

(15.10.10) - Ehemals als Steuersparmodell angepriesen, erweisen sich viele Medienfonds jetzt als Bumerang. Denn zahlreiche Anleger sehen sich mit Steuernachzahlungsforderungen konfrontiert. Wer deswegen Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich beeilen, so die Kapitalmarkt-Fachanwältin Nicole Mutschke. Denn die Verjährungsfrist endet zum Teil bereits mit dem 31. Dezember 2010.

Von den Steuernachzahlungen betroffen sind Anleger, die in Filmfonds mit Schuldübernahme- beziehungsweise Defeasance-Strukturen investiert haben. Die Besonderheit dieser Strukturen besteht darin, dass sich die Lizenznehmer gegenüber dem Fonds verpflichten, einen Schuldübernahmevertrag mit einem Kreditinstitut abzuschließen, aufgrund dessen die Bank sowohl die Lizenzgebühren wie auch die Abschlusszahlung an den Fonds zu leisten hat und auf Einreden gegenüber dem Medienfonds verzichtet.

Nach der geänderten Auffassung der Finanzverwaltungen werden aber durch die Schuldübernahmen die Einnahmen aus dem Lizenzgeschäft und der Abschlusszahlung unmittelbar realisiert. Deshalb können Verluste nicht – wie ursprünglich vorgesehen – steuerlich geltend gemacht werden. Den Anlegern wurde aber im Beratungsgespräch oder im Fondsprospekt ein Steuerspareffekt zugesichert, was eines der Hauptargumente für das Investment in einen Medienfonds darstellte.

Steuervorteile hinfällig
Bereits im Jahr 2007 hatten die Einkommensteuerreferenten der Länder und des Bundes beschlossen, dass bei diesen leasingähnlichen Fondskonstruktionen Abschlusszahlungen steuerlich gesehen nicht erst am Ende der Laufzeit anfallen, sondern über die gesamte Laufzeit zu verteilen sind. Zahlreiche Anleger erhielten daraufhin vom Finanzamt die Aufforderung, für die zurückliegenden Jahre Steuern nachzuzahlen, und zwar zuzüglich der Zinsen. Mitunter kommen so erhebliche Summen zustande. "Es steht zu befürchten, dass noch viele weitere Anleger betroffen sind und Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt erhalten werden", so Nicole Mutschke, die sich als Fachanwältin für Kapitalmarktrecht auf geschlossene Fonds spezialisiert hat.

Schadensersatzansprüche gegen die Fonds-Initiatoren sind meist nicht mehr zu realisieren. Wohl aber können Anleger sich mit ihren Forderungen an die Vermittler oder die finanzierenden Kreditinstitute wenden. Allerdings bleibt unter Umständen nicht mehr viel Zeit. "Die Verjährungsfrist bei diesen Fondskonstruktionen endet am 31. Dezember 2010 – drei Jahre nach Bekanntwerden der neuen Rechtslage", warnt Nicole Mutschke.

"Anleger, die sich an Medienfonds beteiligt haben, sollten deshalb schnell ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Da die Prospektangaben zu den Steuervorteilen häufig falsch waren, bestehen gute Chancen, das angelegte Geld zurückzubekommen. Über die steuerliche Behandlung dieser Fonds wurden nie schriftliche Zusicherungen der Finanzbehörden eingeholt. Hierauf hätte im Fondsprospekt hingewiesen werden müssen", sagt die Rechtsanwältin Mutschke.

Ein weiterer Grund für eine Schadensersatzforderung könne darin bestehen, dass der Anleger von seiner Bank oder einem Vermittler falsch oder unvollständig beraten worden sei. (Kanzlei Mutschke: ra)

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

Pflegeleistungen steuermindernd abrechnen Der demographische Wandel bringt, das ist allgemein bekannt, gravierende Veränderungen mit sich, die sich unter anderem auf die Struktur der Gesellschaft, ihre Bedürfnisse und Ansprüche auswirken werden. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2007 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Vorausberechnungen besagen, dass im Jahr 2020 mit etwa 2,90 Millionen und im Jahr 2030 mit etwa 3,37 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen, von welchen finanziellen Entlastungen die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen profitieren können.

Bargeschäfte & Aufbewahrung digitaler Unterlagen Die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner hat in den vergangenen Monaten, seitdem das Bundesfinanzministerium die Anforderungen an Kassensysteme erheblich verschärft hat, festgestellt, dass die Betriebsprüfer der Finanzämter diese Verschärfung zum Anlass nehmen, "Haare in der Suppe" zu suchen, um in ihrer Konsequenz eine (eigentlich intakte) Buchführung anhand von Kleinigkeiten zu verwerfen bzw. es immerhin zu versuchen.

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