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Medien-Fondsprospekt und Steuerspareffekt


Medienfonds: Schadensersatzansprüche drohen zum 31. Dezember 2010 zu verjähren
Mehr als 100.000 Anleger von Steuernachzahlungen betroffen - Ansprüche gegen Vermittler oder Kreditinstitute möglich


Nicole Mutschke
Nicole Mutschke Wer Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich beeilen, Bild: Kanzlei Mutschke

(15.10.10) - Ehemals als Steuersparmodell angepriesen, erweisen sich viele Medienfonds jetzt als Bumerang. Denn zahlreiche Anleger sehen sich mit Steuernachzahlungsforderungen konfrontiert. Wer deswegen Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich beeilen, so die Kapitalmarkt-Fachanwältin Nicole Mutschke. Denn die Verjährungsfrist endet zum Teil bereits mit dem 31. Dezember 2010.

Von den Steuernachzahlungen betroffen sind Anleger, die in Filmfonds mit Schuldübernahme- beziehungsweise Defeasance-Strukturen investiert haben. Die Besonderheit dieser Strukturen besteht darin, dass sich die Lizenznehmer gegenüber dem Fonds verpflichten, einen Schuldübernahmevertrag mit einem Kreditinstitut abzuschließen, aufgrund dessen die Bank sowohl die Lizenzgebühren wie auch die Abschlusszahlung an den Fonds zu leisten hat und auf Einreden gegenüber dem Medienfonds verzichtet.

Nach der geänderten Auffassung der Finanzverwaltungen werden aber durch die Schuldübernahmen die Einnahmen aus dem Lizenzgeschäft und der Abschlusszahlung unmittelbar realisiert. Deshalb können Verluste nicht – wie ursprünglich vorgesehen – steuerlich geltend gemacht werden. Den Anlegern wurde aber im Beratungsgespräch oder im Fondsprospekt ein Steuerspareffekt zugesichert, was eines der Hauptargumente für das Investment in einen Medienfonds darstellte.

Steuervorteile hinfällig
Bereits im Jahr 2007 hatten die Einkommensteuerreferenten der Länder und des Bundes beschlossen, dass bei diesen leasingähnlichen Fondskonstruktionen Abschlusszahlungen steuerlich gesehen nicht erst am Ende der Laufzeit anfallen, sondern über die gesamte Laufzeit zu verteilen sind. Zahlreiche Anleger erhielten daraufhin vom Finanzamt die Aufforderung, für die zurückliegenden Jahre Steuern nachzuzahlen, und zwar zuzüglich der Zinsen. Mitunter kommen so erhebliche Summen zustande. "Es steht zu befürchten, dass noch viele weitere Anleger betroffen sind und Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt erhalten werden", so Nicole Mutschke, die sich als Fachanwältin für Kapitalmarktrecht auf geschlossene Fonds spezialisiert hat.

Schadensersatzansprüche gegen die Fonds-Initiatoren sind meist nicht mehr zu realisieren. Wohl aber können Anleger sich mit ihren Forderungen an die Vermittler oder die finanzierenden Kreditinstitute wenden. Allerdings bleibt unter Umständen nicht mehr viel Zeit. "Die Verjährungsfrist bei diesen Fondskonstruktionen endet am 31. Dezember 2010 – drei Jahre nach Bekanntwerden der neuen Rechtslage", warnt Nicole Mutschke.

"Anleger, die sich an Medienfonds beteiligt haben, sollten deshalb schnell ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Da die Prospektangaben zu den Steuervorteilen häufig falsch waren, bestehen gute Chancen, das angelegte Geld zurückzubekommen. Über die steuerliche Behandlung dieser Fonds wurden nie schriftliche Zusicherungen der Finanzbehörden eingeholt. Hierauf hätte im Fondsprospekt hingewiesen werden müssen", sagt die Rechtsanwältin Mutschke.

Ein weiterer Grund für eine Schadensersatzforderung könne darin bestehen, dass der Anleger von seiner Bank oder einem Vermittler falsch oder unvollständig beraten worden sei. (Kanzlei Mutschke: ra)

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