Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Auch "goodwill" zählt im Scheidungsfall


Ehevertrag: Für Selbständige sind Eheverträge ein Muss
Notarkammer Koblenz: "Durch eine Scheidung nahm schon manche Selbständigkeit ein jähes Ende"

(17.05.11) - Ein Ehevertrag ist nicht nur ein Thema, mit dem sich gekrönte Häupter beschäftigen sollten, die ihren Ehegatten "aus dem Volke" wählen. Insbesondere auch Selbständige sollten an die Möglichkeit des Abschlusses eines Ehevertrages denken, um sich vor den mitunter einschneidenden gesetzlichen Folgen einer Scheidung abzusichern. Besonders augenfällig wird dieses Bedürfnis angesichts eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach auch der während der Ehezeit gewachsene "goodwill", den die Kunden dem Unternehmen entgegenbringen, in den Zugewinnausgleich fällt und dem anderen Ehegatten im Scheidungsfall hälftig auszuzahlen ist.

Vor der Märchenhochzeit des Jahres wurde viel darüber spekuliert, ob Kate und William einen Ehevertrag geschlossen haben. Dies verwundert angesichts des hohen Vermögens von Prinz William und seiner noch zu erwartenden Erbschaft auch nicht. Traditionell denken nämlich Paare, die einen unterschiedlichen wirtschaftlichen Hintergrund haben, eher an den Abschluss eines Ehevertrages. Zwar fällt nach den gesetzlichen Regeln das vor der Ehe bestehende wie auch das später ererbte Vermögen im Falle der Scheidung nicht in die Berechnung des Zugewinnausgleichs.

Die Wertsteigerungen, die ein solches Vermögen in den Jahren der Ehe erfährt, sind jedoch ausgleichspflichtig. "Falls ein Ehegatte ein größeres Vermögen besitzt oder eine größere Erbschaft erwartet, kann sich eine sogenannte Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes empfehlen", sagt Dr. Steffen Breßler von der Notarkammer Koblenz. Diese Modifizierung muss nicht zwangsläufig den Totalausschluss der Wertsteigerung der ererbten Immobilie oder des Kursgewinns des geschenkten Aktiendepots aus dem Zugewinnausgleich zur Folge haben, sondern die Lösungen sind vielgestaltig. Hier hilft der vom Gesetzgeber beim Abschluss eines Ehevertrags zwingend vorgesehene Notar durch seine Beratung eine die gegenläufigen Interessen der Eheleute gerecht ausgleichende Lösung zu finden.

Aber nicht nur im Fall unterschiedlicher Vermögenshintergründe der zukünftigen Ehegatten ist der Gang zum Notar zu empfehlen. Nach den Regeln des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft muss der Ehepartner, der während der Ehe den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, im Fall der Scheidung die Hälfte dieses Zugewinns auskehren. Davon können gerade Selbständige, die während der Ehe ein Unternehmen oder eine Praxis auf- oder ausgebaut haben, betroffen sein.

Da das Kapital im Unternehmen gebunden ist, müssen Darlehen zur Finanzierung der Ausgleichsforderung aufgenommen oder – schlimmstenfalls – das Unternehmen oder die Praxis verkauft werden. "Durch eine Scheidung nahm schon manche Selbständigkeit ein jähes Ende," erklärt Breßler. Ein Ehevertrag kann vor diesem Risiko etwa durch die Vereinbarung, bestimmte Gegenstände des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen, oder eine Deckelung des Ausgleichsbetrags effektiv schützen. "Hier verbieten sich aber ebenfalls pauschale Lösungen und der Notar zeigt auf, wie auch den Interessen des anderen Ehepartners ausreichend Geltung verschafft werden kann.", so Breßler weiter.

Im Fall der Scheidung muss zur Ermittlung des Zugewinns der objektive Verkehrswert der Vermögensgegenstände beider Partner ermittelt werden. Selbständige unterschätzen dabei leicht den Wert ihres Unternehmens. Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs sind aber auch immateriellen Werte, wie beispielsweise der sogenannte "goodwill" mit anzusetzen. Dies folgt aus einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 09.02.2011, XII ZR 40/09). Beim goodwill handelt es sich um immaterielle Werte, wie z.B. den Standort, die Zusammensetzung der Kunden und die Wettbewerbssituation. Die Entscheidung macht auch deutlich, wie schwierig die Bewertungsfragen im Einzelnen sind. Beispielsweise muss ermittelt werden, in welchem Grad der Ertrag auf den individuellen Einsatz des Inhabers des Unternehmens oder der Praxis zurückzuführen ist. Hierüber kann man sich später teuer streiten, wenn man nicht notarielle Vorsorge getroffen hat.

Hat man den Abschluss eines Ehevertrages vor der Eheschließung versäumt, kann dieser durchaus noch später während der Ehe geschlossen werden. Breßler rät dennoch dazu, den Vertrag möglichst früh im Leben abzuschließen und verweist auf mögliche Kostenvorteile: "Die Kosten für den Vertrag richten sich nach dem Vermögen der Ehegatten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Daher können gerade junge Paare besonders günstig vorsorgen." (Landesnotarkammer Koblenz: ra)

Landesnotarkammer Koblenz: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen